BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_0e6a2da8-ff04-4d4e-8e45-58ed7b04e56d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0e6a2da8-ff04-4d4e-8e45-58ed7b04e56d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0e6a2da8-ff04-4d4e-8e45-58ed7b04e56d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB51
    xpPlanDate
    • 1953-04-08
    name
    • TB51
    internalId
    • c9322379-7f9e-4f1f-b6ab-54caaa46edbb
    beschreibung
    • Hohe Bleichen
    technHerstellDatum
    • 2016-10-28
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1953-04-08
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e7033da4-c695-4d19-89f4-c37d18dce207]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0e911777-fc9a-4ebd-b2e2-8a65d1ccebba

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0e911777-fc9a-4ebd-b2e2-8a65d1ccebba
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0e911777-fc9a-4ebd-b2e2-8a65d1ccebba
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB676
    xpPlanDate
    • 1958-06-03
    name
    • TB676
    internalId
    • 7292b9f2-6f08-4e5c-91c5-9bf26d525bf9
    beschreibung
    • Georg-Wilhelm-Straße
    technHerstellDatum
    • 2016-09-28
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-06-03
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_00e31671-9e75-4c2b-b2b9-2af311d55f0f]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {urn:xplan:BP_SonstPlanArt:}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0eb86c25-f0ed-45e9-ad29-33ccbfa638e9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0eb86c25-f0ed-45e9-ad29-33ccbfa638e9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0eb86c25-f0ed-45e9-ad29-33ccbfa638e9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn3
    xpPlanDate
    • 1964-02-03
    name
    • Horn3
    internalId
    • 0c830442-e155-4515-9a68-4c7cd595dbf3
    technHerstellDatum
    • 2015-07-14
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet „Läden" sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen nicht durch Einfriedigungen voneinander getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Die Herrichtung wird im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen- und Einsteilplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) in den Wohngebieten, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Ihre Herrichtung kann auch von den Eigentümern vorhandener Wohngebäude gefordert werden, um die Kraftfahrzeuge der Bewohner unterzubringen. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und — mit Ausnahme der Stellfläche über den unterirdischen Bahnanlagen — als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlagen und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§ 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-02-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e9dc0257-f1d5-4cde-8a19-2d15a009025a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0ebe5b73-824a-40a8-af45-db2cc5344d37

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0ebe5b73-824a-40a8-af45-db2cc5344d37
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0ebe5b73-824a-40a8-af45-db2cc5344d37
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Duvenstedt11
    xpPlanDate
    • 1994-01-11
    name
    • Duvenstedt11
    internalId
    • e3372d4c-b6a9-4fed-a787-1b6d567907f2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Duvenstedt 11 für den Geltungsbereich des Duvenstedter Ortskerns zwischen den Straßen Im Ellernbusch — Duvenstedter Damm — Puckaffer Weg — Tangstedter Weg — Lohe — Op'n Möhlnrad — Specksaalredder — Schleusenstieg — Duvenstedter Markt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 522) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Puckaffer Weg — Nordwestgrenze des Flurstücks 1722, über das Flurstück 150 (Tangstedter Graben), Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 1469, Nordwestgrenze des Flurstücks 161, West- und Nordgrenze des Flurstücks 160 der Gemarkung Duvenstedt — Tangstedter Weg — Lohe — Nord- und Südostgrenze des Flurstücks 1851, über die Flurstücke 1971, 304 und 1956, Nordostgrenzen der Flurstücke 303, 1030 und 1583, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1822 der Gemarkung Duvenstedt — Op'n Möhlnrad — Duvenstedter Damm — Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1163, Ostgrenze des Flurstücks 439, Südgrenze des Flurstücks 435 der Gemarkung Duvenstedt Trilluper Weg — über das Flurstück 433, Nordgrenzen der Flurstücke 1990 und 1202, West- und Nordgrenze des Flurstücks 448, Nordgrenze des Flurstücks 1205 der Gemarkung Duvenstedt — Specksaalredder — Schleusenstieg — Trilluper Weg — Süd- und Westgrenze des Flurstücks 406, über das Flurstück 1249, Südgrenze des Flurstücks 1358 (Duvenstedter Markt), Ostgrenze des Flurstücks 1818, über das Flurstück 1957, Westgrenze des Flurstücks 1922 der Gemarkung Duvenstedt — Duvenstedter Markt — Im Ellernbusch — Duvenstedter Damm — Poppenbütteler Chaussee.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Entlang der Straße Lohe und des Duvenstedter Damms sind auf den mit „(a)" bezeichneten Flächen durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | In den reinen Wohngebieten werden Ausnahmen für kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet ist auf dem Flurstück 1957 der Gemarkung Duvenstedt im Erdgeschoß nur eine Nutzung für Zwecke eines Kindertagesheimes zulässig.][§2 Nr.6 | Im Dorfgebiet sind Betriebe der Tierintensivhaltung auf gewerblicher Basis sowie Tankstellen unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | In den Baugebieten sind mindestens 35 vom Hundert (v.H.) der nicht überbauten Grundstücksflächen mit Sträuchern und Stauden zu begrünen. Für jede 150 m der nicht überbauten Grundstücksflächen ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für jede 300 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Anpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.10 | Im Kronenbereich der zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.12 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, daß der Charakter und Aufbau einer intakten Wallhecke erhalten bleibt. Knicks sind unter Erhaltung von Einzelbäumen (sogenannten Überhältern) alle acht bis zehn Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken). Der Abstand der Einzelbäume soll 30 m bis 40 m betragen.][§2 Nr.13 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.14 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels fuhren, sind unzulässig.][§2 Nr.15 | Die Anwendung chemischer Pflanzenbehandlungsmittel ist in den Baugebieten auf allen nicht überbauten Flächen unzulässig.][§2 Nr.16 | Die Ufer des Tangstedter Grabens und der Diekbek sollen naturnah gestaltet werden. In einer Breite von 10 m beiderseits der Gewässer ist es untersagt, Entwässerungsmaßnahmen auszuführen, zu kompostieren, Düngemittel auszubringen oder bauliche Anlagen zu errichten.][§2 Nr.17 | Auf Teilen des Flurstücks 167 der Gemarkung Duvenstedt sind zwei Teiche mit einem Durchmesser von mindestens 10 m anzulegen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.18 | Die Fläche für die Landwirtschaft ist als extensives Grünland (Wiesen und Weiden) zu erhalten; bauliche Anlagen sind unzulässig.][§2 Nr.19 | Für die Bepflanzung auf den Waldflächen sind standortgerechte einheimische Strauch- und Baumarten zu verwenden.][§3 Nr.1 | Für die Gestaltung baulicher Anlagen und die Herstellung der Freibereiche gelten nachstehende Vorschriften: Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 50 Grad zulässig; Staffelgeschosse werden ausgeschlossen.][§3 Nr.2 | Für die Gestaltung baulicher Anlagen und die Herstellung der Freibereiche gelten nachstehende Vorschriften: Die Drempelhöhe von Gebäuden wird beidseitig auf je 50 cm begrenzt.][§3 Nr.3 | Für die Gestaltung baulicher Anlagen und die Herstellung der Freibereiche gelten nachstehende Vorschriften: Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 50 cm über der natürlichen Geländeoberfläche liegen.][§3 Nr.4 | Für die Gestaltung baulicher Anlagen und die Herstellung der Freibereiche gelten nachstehende Vorschriften: Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen sind mit einer flächendeckenden Begrünung herzustellen. Die seitlichen und rückwärtigen Garagenwände sind mit Rankgewächsen zu begrünen.][§3 Nr.5 | Für die Gestaltung baulicher Anlagen und die Herstellung der Freibereiche gelten nachstehende Vorschriften: Als Einfriedigungen im Vorgartenbereich sind nur Hecken, senkrecht gelattete Holzzäune oder Mauern aus Feldsteinen oder Ziegeln zulässig. In dem mit „A" bezeichneten Bereich sind Feldsteinmauern zu erhalten; als Einfriedigungen sind nur Hecken, senkrecht gelattete Holzzäune, Mauern aus Feldsteinen oder eiserne Stabzäune zulässig. In dem mit „B" bezeichneten Bereich sind als Einfriedigungen der Vorgartenflächen nur Hecken zulässig.][§3 Nr.6 | Für die Gestaltung baulicher Anlagen und die Herstellung der Freibereiche gelten nachstehende Vorschriften: Über die Nummern 1 bis 5 hinaus sind für Außenwände von Gebäuden in den mit „A" bezeichneten Bereichen Material und Farbtöne in Anpassung an die Fassaden der Umgebung zu verwenden. Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegenden Formate zu verwenden. Verglaste Fassadenflächen dürfen 60 v.H. der jeweiligen Außenwandfläche nicht überschreiten.][§3 Nr.7 | Für die Gestaltung baulicher Anlagen und die Herstellung der Freibereiche gelten nachstehende Vorschriften: Über die Nummern 1 bis 5 hinaus sind in den mit „B" bezeichneten Bereichen die Außenwände von Gebäuden in rotbuntem bis blaurotbuntem Ziegelmauerwerk auszuführen. Als Dachdeckung sind Dachpfannen in einem auf das Ziegelmauerwerk abgestimmten Farbton zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 522]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1994-01-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8634086a-42cb-478b-af4b-c7a12414e8ee]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0ec034c8-5f87-42f4-bbbf-602da49633ad

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0ec034c8-5f87-42f4-bbbf-602da49633ad
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0ec034c8-5f87-42f4-bbbf-602da49633ad
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt2
    xpPlanDate
    • 1965-05-03
    name
    • Billstedt2
    internalId
    • 54044497-ff3f-458a-a06b-380820b9baad
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 2 für das Plangebiet Öjendorfer Weg — Archenholzstraße — Hollestraße — Nord und Ostgrenze des Flurstücks 856, von der Südostecke des Flurstücks 856 über das Flurstück 869 der Gemarkung Schiffbek zum Kaspar-Siemers-Stieg —Südgrenze des Flurstücks 841, von der Südwestecke des Flurstücks 841 über die Flurstücke 825', 823, 822, 819, 818 und 815 zur Südgrenze des Flurstücks 1498 der Gemarkung Scliiffbek {Bezirk Hamburg-Mitte, Orts­teil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Gewerbegebiet oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die nicht überbaubaren Teile der Baugrundstücke im Gewerbegebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errich-tung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.][§2 Nr.4 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlagen und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Öjendorf, Schiffbek und Kirchsteinbek (Billstedt) vom 17. Januar 1958 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-s).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-05-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7d34a0f-a191-429e-9bde-92dae73a3139]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0ef6c86f-c1fd-40fc-869e-16c73f5578a0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0ef6c86f-c1fd-40fc-869e-16c73f5578a0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0ef6c86f-c1fd-40fc-869e-16c73f5578a0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen2
    xpPlanDate
    • 1963-02-26
    name
    • Schnelsen2
    internalId
    • 3327de84-721c-4eb7-9a00-6a3b845800c5
    technHerstellDatum
    • 2016-03-31
    texte
    • [§2 | Das festgesetzte Leitungsrecht berechtigt die Freie und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 20 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen. weIche die Unterhaltung beeinträchtigen können, unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-02-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0540e12b-7a9a-4365-ae04-a4f3b937214a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0efea8aa-17cd-4596-be2d-eab6c42cb62f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0efea8aa-17cd-4596-be2d-eab6c42cb62f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0efea8aa-17cd-4596-be2d-eab6c42cb62f
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel13
    xpPlanDate
    • 1970-10-06
    name
    • Fuhlsbuettel13
    internalId
    • 6ed61641-53ff-4f4a-adb3-636b1e175feb
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Fuhlsbüttel 13 für den Geltungsbereich Ratsmühlendamm von Ratsmühlenbrücke bis Hummelsbütteler Landstraße — Maienweg von den Südgrenzen der Flurstücke 581 und 767 der Gemarkung Fuhlsbüttel bis Ratsmühlendamm — Erdkampsweg vom Ratsmühlendamm bis zu den Nordwestgrenzen der Flurstücke 1781 und 361 und von Hummelsbütteler Landstraße bis zu den Nordwestgrenzen der Flurstücke 1111 und 549 der Gemarkung Fuhlsbüttel — Hummelsbütteler Landstraße von der Südgrenze des Flurstücks 92 der Gemarkung Fuhlsbüttel bis Bahnanlagen mit einmündenden Straßen — Brombeerweg von Ratsmühlendamm bis zur Nordgrenze des Flurstücks 1741 der Gemarkung Fuhlsbüttel — alle Straßen einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Fuhlsbüttel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 431) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-25
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 431]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-10-06
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2cca96ac-0314-4cc1-8608-2d5956887c1a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0f10f527-4aba-4739-8755-eedd1853111e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0f10f527-4aba-4739-8755-eedd1853111e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0f10f527-4aba-4739-8755-eedd1853111e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf6
    xpPlanDate
    • 1968-02-13
    name
    • Ohlsdorf6
    internalId
    • 64b22ec8-140a-41a6-817b-de7850e64778
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ohlsdorf 6 für das Plangebiet Wellingsbütteler Landstraße — Schluchtweg — Stübeheide — Ostgrenze des Flurstücks 354 der Gemarkung Klein Borstel — Bahnanlagen — Kleine Horst — Verbindungsweg zwischen Kleine Horst und Stübeheide — Stübeheide (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig. Auf dem Flurstück 38 der Gemarkung Klein Borstel sind auch Hausgruppen mit einer Länge von höchstens 50 m zulässig.][§2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-02-13
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_eaa28404-d5b7-403c-ac2d-92801453e71f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0f15fb5b-1165-4a0e-b2da-34d80868e77c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0f15fb5b-1165-4a0e-b2da-34d80868e77c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0f15fb5b-1165-4a0e-b2da-34d80868e77c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Iserbrook14
    xpPlanDate
    • 1969-11-10
    name
    • Iserbrook14
    internalId
    • 7532fe31-6d4e-4c95-8333-93de2588da0a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Iserbrook 14 für den Geltungsbereich Osterloh — Holtbarg — Schenefelder Holt — über das Flurstück 941, Ostgrenze des Flurstücks 941 der Gemarkung Osdorf — Borndiek — Südgrenzen der Flurstücke 947 und 946 der Gemarkung Osdorf — Südgrenze des Flurstücks 3382 der Gemarkung Dockenhuden — Bruchloh (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-21
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das Staffelgeschoß ist ringsum um mindestens 1,2 m zurückzusetzen.][§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig. Die Dächer sollen höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.3 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224]
    plangeber
    • [Name: 224]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-11-10
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_017a019d-7331-4f15-9ed0-39aaef8c6424]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0f3fde7b-5108-42ff-9836-ffe3169a718c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0f3fde7b-5108-42ff-9836-ffe3169a718c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0f3fde7b-5108-42ff-9836-ffe3169a718c
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf48
    xpPlanDate
    • 2025-11-20
    name
    • Eissendorf48
    internalId
    • ea1323e0-6214-4b0b-a45a-177912981231
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eißendorf 48 für den Geltungsbereich zwischen Gottschalkring, Bremer Straße und Bandelstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Über das Flurstück 3044 (Gottschalkring), über das Flurstück 2684, Nordgrenzen der Flurstücke 2685, 1400 und 1399, über das Flurstück 3045 (Bandelstraße) der Gemarkung Eißendorf, Nordgrenze des Flurstücks 1783, über das Flurstück 1782, Nord-und Ostgrenze des Flurstücks 1784, über das Flurstück 5745 (Bremer Straße) der Gemarkung Harburg und über das Flurstück 6138 (Bremer Straße) der Gemarkung Eißendorf.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr. 1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind im Vorhabengebiet nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr. 2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr. 3 | In dem Teilgebiet des allgemeinen Wohngebiets mit der Bezeichnung „WA2“ darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 für bauliche Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO um 40 vom Hundert überschritten werden.][§2 Nr. 4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone und Terrassen bis zu einer Tiefe von 2 m allgemein zulässig. Bei Balkonen dürfen die Überschreitungen insgesamt nicht mehr als zwei Drittel der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen.][§2 Nr. 5 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Vordächer bis zu einer Tiefe von 1,5 m allgemein zulässig, hiervon ausgenommen sind die Bereiche im Kronen- und Wurzelbereich zu erhaltender Bäume. Bei Vordächern dürfen die Überschreitungen insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Fassade des jeweiligen Baukörpers betragen.][§2 Nr. 6 | An den mit „(A)“ bezeichneten Fassaden sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Ausnahmsweise sind Schlafräume einer Wohnung auch an den lärmzugewandten Gebäudeseiten zulässig, wenn insgesamt mindestens die Hälfte der Schlafräume dieser Wohnung zur lärmabgewandten Seite orientiert sind und vor den lärmzugewandt orientierten Schlafräumen vor zu öffnenden Fenstern verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorgesehen werden, die es ermöglichen, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss der Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.][§2 Nr. 7 | An den mit „(A)“ bezeichneten Fassaden ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr. 8 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf dem jeweiligen Grundstück zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird.][§2 Nr. 9 | Für zu pflanzende und zu erhaltende Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen, so dass der Umfang und Charakter der Gehölzpflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr. 10 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr. 11 | Im allgemeinen Wohngebiet ist für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksflächen mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Die zur Anpflanzung beziehungsweise zur Erhaltung festgesetzten Einzelbäume sind anrechenbar.][§2 Nr. 12 | Für festgesetzte Baum- und Heckenanpflanzungen gelten folgende Vorschriften: 12.1   Es sind standortgerechte heimische Laubgehölze zu verwenden. 12.2   Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. 12.3   Heckenpflanzen müssen mindestens zweimal verpflanzte Heister sein und eine Höhe von mindestens 120 cm bis 150 cm aufweisen. 12.4   Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten.][§2 Nr. 13 | Auf der mit „(B)“ gekennzeichneten Fläche ist eine Hecke aus Laubgehölzen in einer Höhe von 120 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Hierbei sind je laufenden Meter vier Sträucher zu verwenden. Die Hecken können durch notwendige Zuwegungen unterbrochen werden.][§2 Nr. 14 | Im Plangebiet sind für den Mauersegler, den Haussperling und dem Hausrotschwanz je zwei Nisthilfen pro Art und Abrisshaus (oder für den Fall der Instandsetzung von Gebäuden je zwei Nisthilfen pro Art und instand zu setzendes Gebäude) an den Gebäuden anzubringen.][§2 Nr. 15 | Im Plangebiet sind Leuchten, die nicht der Innenbeleuchtung von Gebäuden dienen, ausschließlich als monochromatisch abstrahlende Leuchten oder Lichtquellen mit möglichst geringen Strahlungsanteilen im ultravioletten Bereich zulässig (zum Beispiel Natriumdampf-Hochdruck oder Niederdrucklampen, Halogen-Metalldampflampen mit entsprechenden UV-Filtern oder LED ohne UV-Strahlungsanteil). Die Lichtquellen sind geschlossen auszuführen und nach oben und zu den angrenzenden Flächen und Gehölzstrukturen abzuschirmen oder so herzustellen, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden. Die Beleuchtung ist zeitlich und in der Anzahl der Leuchtkörper auf das für die Beleuchtung der aktiv genutzten Flächen notwendige Mindestmaß zu beschränken.][§2 Nr. 16 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht auf dem Flurstück 3045 der Gemarkung Eißendorf umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete private Fläche dem allgemeinen Fußgängerverkehr zur Verfügung gestellt und unterhalten wird sowie die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu unterhalten und zu erneuern. Nutzungen, welche die Unterhaltung und Erneuerung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Geh- und Leitungsrecht können zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2025-11-20
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_27beed06-ea51-48aa-81aa-77388920fa72]
    versionBauNVOText
    • Bekanntmachung vom 21.11.2017
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung