BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_02985d6f-34ab-455c-9b13-3a8e17fcbf91

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_02985d6f-34ab-455c-9b13-3a8e17fcbf91
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    • XPLAN_BP_PLAN_02985d6f-34ab-455c-9b13-3a8e17fcbf91
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch30-Neugraben-Fischbek54(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1992-08-18
    name
    • Hausbruch30-Neugraben-Fischbek54(1Aend)
    internalId
    • b276398f-69cd-4c31-8ada-fe317d8993eb
    beschreibung
    • siehe Hausbruch30-Neugraben-Fischbek54
    technHerstellDatum
    • 2018-03-23
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte ..Anlage zur Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | § 2 wird wie folgt geändert:][§1 Nr.2.1 | Nummer 5 erhält folgende Fassung: „Für die Erschließung des Flurstücks 172 der Gemarkung Neugraben sowie der im Blatt 2 der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans ausgewiesenen Wohnbauflächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 26. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.“][§1 Nr.2.2 | Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt:][§1 Nr.2.2.6.1 | „6. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 6.1 Auf den mit „A“ bezeichneten Flächen wird die Festsetzung „Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen“ aufgehoben.][§1 Nr.2.2.6.2 | Auf den mit „B“ bezeichneten Flächen wird die Festsetzung „Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen“ und die Festsetzung „Reihenhäuser“ aufgehoben.][§1 Nr.2.2.6.3 | Auf der mit „C“ bezeichneten Fläche wird die Festsetzung „Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen“ aufgehoben und die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf zwei erhöht.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]
    plangeber
    • [Name: 717]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-08-18
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_eb346d03-213c-402f-b52e-90d5c4a203bb]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Hausbruch30-Neugraben-Fischbek54|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_02985d6f-34ab-455c-9b13-3a8e17fcbf91&filename=Hausbruch30-Neugraben-Fischbek54(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_02b4e29f-a42f-42c5-ab50-10cc24a15502

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_02b4e29f-a42f-42c5-ab50-10cc24a15502
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_02b4e29f-a42f-42c5-ab50-10cc24a15502
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld9
    xpPlanDate
    • 1964-09-08
    name
    • Bramfeld9
    internalId
    • cf78b835-a9fc-4d05-9f34-dea5af981060
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bramfeld 9 für das Plangebiet Wandsbeker Straße — Haldesdorfer Straße — Ostgrenzen der Flurstücke 2067 und 2069 der Gemarkung Bramfeld — Osterbek — Südgrenzen der Flurstücke 2059, 811/54 und 2099 der Gemarkung Bramfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Gewerbegebiet oberhalb der Traufe un-zulässig.][§2 Nr.2 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen ist. Die Fläche darf für Einstellplätze und für Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Bau-polizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-09-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b710d803-e883-4395-aee4-cdeb4796e8b3]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_02ba9d1a-6c8f-41ef-a3f8-775964bee70a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_02ba9d1a-6c8f-41ef-a3f8-775964bee70a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_02ba9d1a-6c8f-41ef-a3f8-775964bee70a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D419
    xpPlanDate
    • 1960-05-09
    name
    • D419
    internalId
    • d2c5b735-aa64-4463-96c9-0a37557eb427
    technHerstellDatum
    • 2016-05-30
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1, G1g) 5,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern (einschließlich der Fläche über der Garage unter Erdgleiche) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den Geschäftshäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die bei der Garage unter Erdgleiche (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.8 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkade auf öffentlichem Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten ist. Das gilt insbesondere auch für die lichte Höhe. Der überbaute öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-05-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_23078690-823f-4448-9141-bb1771ed62a7]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_02c3447b-afa2-4697-974a-37968fef61cc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_02c3447b-afa2-4697-974a-37968fef61cc
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_02c3447b-afa2-4697-974a-37968fef61cc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder18
    xpPlanDate
    • 1976-03-16
    name
    • Finkenwerder18
    internalId
    • 41006b42-6312-478c-b06a-1a6c82a9b8c8
    technHerstellDatum
    • 2015-02-10
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Im reinen und allgemeinen Wohngebiet zwischen den Straßen Auedeich und Sandhöhe sowie der Erschließungsstraße sollen die Dächer mindestens 35 Grad geneigt sein.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt hamburg|Ortsteil: 139]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1976-03-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_135cb004-faa7-4786-a0b0-138b181ea9ed]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_02cea720-a7a2-4510-a1c3-af76c281c0f5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_02cea720-a7a2-4510-a1c3-af76c281c0f5
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_02cea720-a7a2-4510-a1c3-af76c281c0f5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB391
    xpPlanDate
    • 1958-05-20
    name
    • TB391
    internalId
    • 781efcc2-e23f-4827-b8d4-d7321a4f3fb0
    technHerstellDatum
    • 2016-11-28
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 222]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-05-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7bcbe1a1-826b-4685-8f16-8f07a0d08d89]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_02ea4b25-4159-4487-9ecc-3dc3f216094a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_02ea4b25-4159-4487-9ecc-3dc3f216094a
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    • XPLAN_BP_PLAN_02ea4b25-4159-4487-9ecc-3dc3f216094a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergstedt23
    xpPlanDate
    • 2006-04-11
    name
    • Bergstedt23
    internalId
    • d3b42454-3ad8-4ec0-a93e-becc1de34ac7
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergstedt 23 für den Geltungsbereich beiderseits des Immenhorstwegs, nördlich Saselbek, östlich der Straße Bergstedter Chaussee, südlich des Feldwegs Fischkamp, westlich Hamraakoppel und westlich der Straße Birkenweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bergstedter Chaussee - Nordgrenzen der Flurstücke 519 und 532, über die Flurstücke 2597, 3560 (alt: 2643) und 2194 (Bredeneschredder), Ostgrenze des Flurstücks 2194, Nordgrenzen der Flurstücke 3562 (alt: 1584), 3563 (alt: 2175) und 2176, Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 3569 (alt: 2880) und 2882, über das Flurstück 2170 (Immenhorstweg), Südgrenze des Flurstücks 2170 (Immenhorstweg) der Gemarkung Bergstedt - Birkenweg - über die Flurstücke 3216 und 602 (Saselbek), Südgrenze des Flurstücks 602 der Gemarkung Bergstedt - Südgrenze des Flurstücks 323 der Gemarkung Sasel.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten, Erker, Balkone und Loggien kann bis zu 2 m auf einer Breite von jeweils höchstens 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch nicht überdachte Terrassen kann bis zu 4 m auf einer Breite von jeweils höchstens 7 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die Unterkante der Kellersohle von Kellergeschossen darf höchstens 1,5 m unter der vorhandenen Geländeoberfläche liegen.][§2 Nr.4 | Dränagen oder sonstige bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels beziehungsweise des Stauwasserspiegels führen, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Bergstedter Chaussee sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | In den mit „(Z1)", „(Z2)" und „(Z3)" bezeichneten Baugebieten ist für je 150 m der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger, einheimischer und standortgerechter Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über Erdboden gemessen, aufweisen. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.][§2 Nr.7 | Für die zu erhaltenden Bäume, Sträucher und Knicks sind bei Abgang einheimische und standortgerechte Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten an den Knicks sind so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau der Knicks erhalten bleibt. Vorhandene Lücken sind durch Nachpflanzung zu schließen.][§2 Nr.8 | Die Flächen des Anpflanzgebots sind mit einheimischen, standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen. Die Pflanzung ist zweireihig mit mindestens einer Pflanze je 2 m² anzulegen. Die Anpflanzung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Einzelbaumpflanzungen sind kleinkronige, standortgerechte, einheimische Laubbäume zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über Erdboden gemessen, aufweisen. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen. Von den in der Planzeichnung festgesetzten Anpflanzstandorten können Abweichungen von bis zu 5 m in Nord-Süd-Richtung zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Innerhalb der Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und Knicks und im Kronenbereich festgesetzter Bäume, Sträucher und Knicks sind Geländeaufhöhungen, Abgrabungen und Ablagerungen, mit Ausnahme der für die Oberflächenentwässerung, für den Gewässer- und Wegebau sowie für den Bau von Siel- und Leitungstrassen erforderlichen Maßnahmen, unzulässig.][§2 Nr.11 | Dachflächen von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplatzanlagen sind mit einem mindestens 3,5 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.12 | In den Baugebieten sind Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Stellplätze ohne Schutzdach sind in vegetationsfähigem Aufbau oder als Plattenspuren herzustellen.][§2 Nr.13 | Das von den privaten Grundstücks- und Dachflächen abfließende Niederschlagswasser ist, soweit es nicht versickert beziehungsweise in Speichereinrichtungen gesammelt wird, oberirdisch einzuleiten, sofern ein offenes Entwässerungssystem vorhanden ist.][§2 Nr.14 | Für Hauptgebäude sind nur Dächer mit einer Dachneigung von mindestens 20 Grad zulässig.][§2 Nr.15 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(Z1)" bezeichneten Wohngebieten Teilflächen des Flurstücks 3044 und das Flurstück 2178 der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 14.800 m² zugeordnet. Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(Z3)" bezeichneten Wohngebieten Teilflächen der Flurstücke 1315, 1316 und 1264 und das Flurstück 1263 der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 38.875 m² zugeordnet. Für Ausgleichsmaßnahmen wird den mit „(Z4)" bezeichneten Straßenverkehrsflächen eine Teilfläche des Flurstücks 1627 der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 11.790 m² zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-04-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_28fb9ed7-e88f-44ea-ac5d-0679a6678765]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_02fd7b2c-beb0-408a-8283-a64a00e37150

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_02fd7b2c-beb0-408a-8283-a64a00e37150
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_02fd7b2c-beb0-408a-8283-a64a00e37150
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lemsahl-Mellingstedt8
    xpPlanDate
    • 1974-12-17
    name
    • Lemsahl-Mellingstedt8
    internalId
    • f9e33f2d-a5ef-478c-b182-9569631d98fd
    technHerstellDatum
    • 2015-01-07
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 521]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1974-12-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d10da6ac-2195-4110-be50-196aaa5e272d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_03128497-4894-4fbb-afeb-cea4be028bce

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_03128497-4894-4fbb-afeb-cea4be028bce
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_03128497-4894-4fbb-afeb-cea4be028bce
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn27
    xpPlanDate
    • 1968-02-23
    name
    • Horn27
    internalId
    • c2f042a1-4098-4540-b9b7-92c8a19f37cc
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Horn 27 für den Geltungsbereich Horner Brückenweg — Horner Landstraße — Ostgrenze des Flurstücks 1645, über das Flurstück 1650 der Gemarkung Schiffbek bis Kolumbusstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-12-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Zwischen der nördlich der Kolumbusstraße ausgewiesenen neuen Straßenfläche sowie der Baugrenze und sonstigen Abgrenzungslinie auf den Flurstücken 1645 und 1648 der Gemarkung Schiffbek sind Bauanlagen jeder Art unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet westlich der Flurstücke 2027 und 1653 der Gemarkung Schiffbek sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um ein Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahl zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-02-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6693b8e5-b23c-4249-993a-3aabb0091d62]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Horn35|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_032c1160-e9ae-4bea-a4c9-f54117ac8f44

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    • XPLAN_BP_PLAN_032c1160-e9ae-4bea-a4c9-f54117ac8f44
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder26
    xpPlanDate
    • 2002-05-16
    name
    • Kirchwerder26
    internalId
    • e9fc3216-1d26-457d-a534-0a465a54d852
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Kirchwerder 26 für den Geltungsbereich östlich des Durchdeichs im Bereich von Schule und Sporthalle (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 607) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 8612 (Durchdeich), Nordgrenze des Flurstücks 4647 (Nördlicher Kirchwerder Sammelgraben), Westgrenzen der Flurstücke 1686 und 8123, Nordgrenze des Flurstücks 8123, Ostgrenzen der Flurstücke 8123 und 1687, Nordgrenze der Flurstücke 8583, 8584, über die Flurstücke 8584, 4798, Südgrenze des Flurstücks 4798 (Nördlicher Kirchwerder Sammelgraben), Ostgrenze der Flurstücke 8990, 8991, 4652, 4653 der Gemarkung Kirchwerder.
    technHerstellDatum
    • 2017-04-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet sind auf den mit „(L)" bezeichneten Flächen durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen; soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Die Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkanten über der vorhandenen bzw. aufgehöhten Geländeoberfläche darf straßenseitig 40 cm nicht überschreiten. Die maximale Gebäudehöhe von eingeschossigen Gebäuden darf 9 m, die maximale Gebäudehöhe von zweigeschossigen Gebäuden darf 12 m ab Oberkante Erdgeschossfußboden nicht überschreiten.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet sind Wohn- und Nebengebäude mit Holzfassaden auszuführen. Dächer sind mit einer Neigung bis zu 35 Grad auszuführen. In den übrigen Baugebieten sind Außenwände von baulichen Anlagen in rotem Ziegelmauerwerk oder als Holzfassaden oder in Kombination beider Materialien auszuführen; Dächer von Wohngebäuden sind als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszuführen.][§2 Nr.4 | Dachaufbauten dürfen insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Es sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig; dies gilt nicht für Nebenanlagen.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Nebengebäude, Garagen und Überdachungen von Stellplätzen in Vorgärten in einer Tiefe bis zu 10 m ab festgesetzter Straßenbegrenzungslinie unzulässig.][§2 Nr.6 | Das auf dem Flurstück 8991 der Gemarkung Kirchwerder festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung beziehungsweise Verlegung sowie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.7 | In den Baugebieten, auf den Flächen für den Gemeinbedarf und auf der Grünfläche - Sportanlage - sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Auf der Grünfläche - Sportanlage - ist innerhalb der festgesetzten Baugrenzen nur eine Tribüne zulässig.][§2 Nr.9 | Für Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen - außer für Sielbauarbeiten und wasserwirtschaftliche Maßnahmen - unzulässig.][§2 Nr.10 | Im reinen und allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 35 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksflächen mit Sträuchern und Stauden zu bepflanzen. Für je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, oder ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Die festgesetzte Schutzwand, fensterlose Fassaden sowie Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Dächer von Garagen mit einer Neigung von weniger als 30 Grad und Carports sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.12 | Auf der Fläche für Stellplätze ist für je vier ebenerdige Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Die mit „EG“ bezeichneten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind als extensives Grünland zu entwickeln. Zulässig ist die Beweidung mit höchstens 2 Rindern, 3 Schafen oder einem Pferd pro ha. Gräben sind wiederherzustellen. Grabenränder sind in einer Breite von 2 m ab Böschungsoberkante von einer Beweidung freizuhalten, grabenbegleitende Gehölze sind zu pflegen.][§2 Nr.14.1 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gilt: Auf den mit „(B1)“ bezeichneten Flächen ist mit Ausnahme des notwendigen Schutzabstandes von unterirdischen Leitungen eine mindestens dreireihige Anpflanzung herzustellen; für je 50 m2 sind mindestens ein kleinkroniger Baum, Stammumfang mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zwei Heister, mindestens 175 cm hoch sowie 15 Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.14.2 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gilt: Auf den mit „(B2)“ bezeichneten Flächen sind 15 v. H. Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 85 v. H. Sträucher zu pflanzen. Je 2 m² ist eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.14.3 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gilt: Auf den mit „(B3)“ bezeichneten Flächen sind Grabenrandbiotope mit Bäumen, Sträuchern, Röhrichten und Gräsern anzulegen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 607]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2002-05-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_146cfd5b-0f4f-4721-9710-95c620fc9cef]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0337b13c-cc30-4065-ac0a-171010bd8a10

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    • XPLAN_BP_PLAN_0337b13c-cc30-4065-ac0a-171010bd8a10
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt74
    xpPlanDate
    • 2019-05-20
    name
    • Eidelstedt74
    internalId
    • 9ba59c6f-a49e-4d97-90c0-d586b9100d8e
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eidelstedt 74 für den Geltungsbereich zwischen Hörgensweg, Bundesautobahn A 23 und Schienentrasse (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hörgensweg – Nordgrenzen der Flurstücke 6708 und 6709 (Bundesautobahn A 23), Ostgrenzen der Flurstücke 6709 und 6708, Ostgrenze des Flurstücks 6715, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6714, Südgrenze des Flurstücks 6715, Ostgrenzen der Flurstücke 6716, 7524 und 7529, Westgrenze des Flurstücks 7551, über das Flurstück 7528 und das Flurstück 7533 der Gemarkung Eidelstedt.
    technHerstellDatum
    • 2019-03-28
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten sind oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone unzulässig. Überschreitungen der Baugrenzen sind für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten mit der Bezeichnung „WA1“, „WA2“ und „WA3“ sind Stellplätze nur in Tiefgaragen und nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen zulässig. Im allgemeinen Wohngebiet mit der Bezeichnung „WA4“ sind Stellplätze außerhalb der hierfür festgesetzten Flächen unzulässig.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) in dem Teilgebiet mit der Bezeichnung „WA1“ bis zu einer Grundflächenzahl von 0,7, in dem Teilgebiet mit der Bezeichnung „WA2“ bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 und in den Teilgebieten mit der Bezeichnung „WA3“ und „WA4“ bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 zulässig.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Geh- und Fahrwege herzustellen und zu unterhalten. Die festgesetzten Fahr- und Leitungsrechte beinhalten die Befugnis der Ver- und Entsorger, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Stadtreinigung und der Feuerwehr, die Flächen zu befahren. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dächer der Gebäude als Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad herzustellen und mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen sind Flächen für Belichtung, der Be- und Entlüftung oder für technische Anlagen bis zu einer Höhe von 1,5 m auf maximal 40 vom Hundert der Dachfläche.][§2 Nr.9 | In den allgemeinen Wohngebieten mit der Bezeichnung „WA1“ und „WA3“ sind an den mit „(A)“ bezeichneten Fassaden zu öffnende Fenster von Aufenthaltsräumen unzulässig.][§2 Nr.10 | In den allgemeinen Wohngebieten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | In den allgemeinen Wohngebieten sind bei den mit „(B)“ bezeichneten Gebäuden durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Für Schlafräume an lärmzugewandten Gebäudeseiten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet mit der Bezeichnung „WA3“ sind einseitig nach Osten ausgerichtete Wohnungen unzulässig. Schlafräume sind zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. An den lärmzugewandten Gebäudeseiten sind vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in einem der Wohnungen zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.13 | Für die zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit Stieleichen mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.14 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Sofern Bäume angepflanzt werden, muss der Substrataufbau im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.15 | In den allgemeinen Wohngebieten ist je angefangene 500 m² Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 1000 m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Für die anzupflanzenden Bäume sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten.][§2 Nr.16 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    plangeber
    • [Name: 320]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2018-02-07
    auslegungsStartDatum
    • 2018-02-21
    traegerbeteiligungsStartDatum
    • 2017-07-14
    satzungsbeschlussDatum
    • 2018-08-21
    rechtsverordnungsDatum
    • 2019-05-20
    inkrafttretensDatum
    • 2019-06-07
    erschliessungsVertrag
    • Yes
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_eeba313d-0f9f-4352-8e49-3f8606fb504d]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • 21.11.2017
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung