BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_d5e74cff-ce8c-41fc-b3a4-45ecd271ef19

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    • XPLAN_BP_PLAN_d5e74cff-ce8c-41fc-b3a4-45ecd271ef19
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel9
    xpPlanDate
    • 1976-03-16
    name
    • Wellingsbuettel9
    internalId
    • 00bd372b-7cd0-4a0a-8b2c-742e3e417e4e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wellingsbüttel 9 für den Geltungsbereich Langwisch — Alster — Ostgrenze des Flurstücks 31 der Gemarkung Wellingsbüttel — Friedrich-Kirsten-Straße — Wellingsbüttler Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 517) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-05
    texte
    • [§2 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) werden ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 517]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1976-03-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_45ec7dea-7f37-48b4-92aa-28cbd17b5c2a]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d5ff9cad-a5df-416f-bed3-065daada0413

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    • XPLAN_BP_PLAN_d5ff9cad-a5df-416f-bed3-065daada0413
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge86
    xpPlanDate
    • 1996-06-20
    name
    • Lohbruegge86
    internalId
    • 4e8f212a-15eb-404b-b4e9-e50f1de1c549
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lohbrügge 86 für den Geltungsbereich zwischen den Straßen Am Langberg und Unterberg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Am Langberg — Ostgrenzen der Flurstücke 59 und 2023 der Gemarkung Boberg — Unterberg — Westgrenzen der Flurstücke 85 und 86 der Gemarkung Boberg.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-09
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den privaten Grandstücken sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Außenwände von Garagen sowie Stützen von Schutzdächern auf Stellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.3 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Für die in der Planzeichnung festgesetzten Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, daß der Charakter und Umfang einer geschlossenen Gehölzpflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.4 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.5 | Die Flächen mit Ausschluß von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind zu mindestens 60 vom Hundert (v. H.) mit einheimischen Bäumen und Sträuchern oder Obstgehölzen zu bepflanzen.][§2 Nr.6 | Die durch Quellhorizonte bedingte natürliche Bodenvegetation ist zu erhalten, soweit es im Rahmen von wasserwirtschaftlichen Unterhaltungsmaßnahmen möglich ist. Gewässerläufe sollen offengehalten, ihre Uferbereiche sollen naturnah gestaltet werden.][§2 Nr.7.1 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften: Mindestens 80 v. H. der Flächen müssen mit standortgerechten und einheimischen Laubbäumen und Sträuchern bepflanzt sein, die zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen sind.][§2 Nr.7.2 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften: Die Anwendung von Pflanzenbehandlungs- und Düngemitteln ist unzulässig. Die Flächen sind naturnah zu entwickeln und nicht für Gartennutzung vorzusehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1996-06-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e48bcbad-fbbd-48b2-ab9b-679757bad145]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d6083643-0ed1-4aca-ae6e-2a3240e456f1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d6083643-0ed1-4aca-ae6e-2a3240e456f1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d6083643-0ed1-4aca-ae6e-2a3240e456f1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld10
    xpPlanDate
    • 1964-10-27
    name
    • Bramfeld10
    internalId
    • d3616c46-71fb-4664-9026-562cbce1f92b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bramfeld 10 für das Plangebiet Hülsdornweg — Sauerampferweg — Westgrenze des Flurstücks 2228 sowie Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2217 der Gemarkung Bramfeld — Haldesdorfer Straße — Wandsbeker Straße — Ostgrenzen der Flurstücke 852/54, 4478 bis 4480, 2308, 845/54 und 850/54 der Gemarkung Bramfeld — Bahnanlagen— Wichelkamp — Ilenkruut (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-10-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_693797dc-6539-4bb5-9c8e-83f2e14588cc]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d648d2a5-fb6f-4b6e-9fb2-f5568ee97b74

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d648d2a5-fb6f-4b6e-9fb2-f5568ee97b74
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d648d2a5-fb6f-4b6e-9fb2-f5568ee97b74
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude39
    xpPlanDate
    • 2011-02-09
    name
    • Winterhude39
    internalId
    • 2d269411-9343-4964-a10f-495c6c528e01
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Winterhude 39 für den Geltungsbereich nördlich des Jahnrings und östlich des Überseerings (Ortsteil 408) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Überseering - Kapstadtring - Caracasweg - Jahnring.
    technHerstellDatum
    • 2014-05-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, großflächige Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), Spielhallen oder ähnliche Unternehmen, die ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Sexshops sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren ausschließlicher oder überwiegender Geschäftszweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO und Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Die festgesetzte Grundflächenzahl darf für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.3 | Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Die Tiefgarage muss außerhalb der überbaubaren Fläche unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.4 | Die festgesetzten Gebäudehöhen können bei Gebäuden für technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Zu- und Abluftanlagen) und Brüstungen auf einer Fläche von höchstens 30 vom Hundert (v.H.) der jeweiligen Dachflächen um bis zu 3 m überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind die bis zu einer Höhe von 31 m über der im Bebauungsplan gekennzeichneten Geländeoberfläche befindlichen Dachflächen von Gebäuden, soweit sie nicht als Aufenthaltsflächen, der Belichtung, Be- und Entlüftung, der Gewinnung von Sonnenenergie oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen, mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.6 | Im Kerngebiet sind mindestens 20 v.H. der Grundstücksflächen mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.7 | Die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Anpflanzungen nach Nummer 6 vorgenommen werden, muss der Substrataufbau mindestens 80 cm betragen.][§2 Nr.8 | Für die nach der Planzeichnung zu pflanzenden Einzelbäume sind Platanen, für ansonsten zu pflanzende Bäume und Sträucher sind standortgerechte Laubholzarten zu verwenden. Entlang des Kapstadtrings darf der Standort der anzupflanzenden Bäume zur Schaffung von Grundstückszufahrten verändert werden. Bäume sind mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.9 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden und anzupflanzenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.10 | Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung dieser Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2011-02-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_20240e65-4c0a-4680-95d6-0db82ee598fd]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d64e0ad4-1e08-4ebc-9025-c427b5f2521f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d64e0ad4-1e08-4ebc-9025-c427b5f2521f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d64e0ad4-1e08-4ebc-9025-c427b5f2521f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D237-1
    xpPlanDate
    • 1961-06-06
    name
    • D237-1
    internalId
    • 0f905a4a-4f7b-45f5-baa1-e06df6e960b2
    technHerstellDatum
    • 2016-04-19
    texte
    • [Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die erdgeschossige Garage mit eingeschossigem Geschäftshaus (GaE + G1g) 7,5 m.][Nr. 4.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die kellergeschossige Garage mit eingeschossigem Geschäftshaus (GaK + G1g) 5,0 m.][Nr. 4.3 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern, einschließlich der Flächen über den Garagen unter Erdgleiche, sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 4.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 4.5 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 4.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 307]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1c988c3c-0090-4e2d-bd0f-eb47f468dc2b]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d66e3a09-8ef7-484e-8e27-3f98e5772742

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d66e3a09-8ef7-484e-8e27-3f98e5772742
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d66e3a09-8ef7-484e-8e27-3f98e5772742
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSWinterhude(4Aend)
    xpPlanDate
    • 2020-01-21
    name
    • BSWinterhude(4Aend)
    internalId
    • f16012de-f07f-4ceb-9eac-e2fe0a9dbf62
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_d66e3a09-8ef7-484e-8e27-3f98e5772742&filename=BSWinterhude(4Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Vierten Änderung der Verordnung über den Baustufenplan Winterhude“ wird der Verordnung hinzugefügt][§1 Nr.2 | Im Geltungsbereich der Anlage wird in der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans die Festsetzung „Besonders geschütztes Wohngebiet (Verbot jeder Art gewerblicher und handwerklicher Betriebe, Läden und Wirtschaften)“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§1 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet entlang der Maria-Louisen-Straße und der Sierichstraße sind in Wohngebäuden die Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maß- nahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§1 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet entlang der Bebelallee und der Körnerstraße sind bei Wohngebäuden, die räumlich unmittelbar an diese Verkehrswege angrenzen, durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maß- nahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§1 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet entlang der Hochbahnstrecken (U1, U3) sowie entlang des Mühlenkamps und entlang der Klärchenstraße ist bei Wohngebäuden durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen unterschritten werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen][§1 Nr.6 | Für die entlang der Hochbahnstrecke (U1, U3) gelegenen Grundstücke im reinen Wohngebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 4 (Wohngebiete nach BauNVO) eingehalten werden, soweit Wohngebäude in einem geringeren Abstand als 40 m zur Hochbahnstrecke (U1, U3) errichtet werden sollen. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), Abschnitt 6.2, nicht überschreitet, soweit Wohngebäude in einem geringeren Abstand als 40 m zur Hochbahnstrecke (U1, U3) errichtet werden sollen. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§1 Nr.7 | Im Geltungsbereich der Änderung des Baustufenplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407,408,409,410,411,412,413]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2020-01-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_26d46608-b1a6-414e-bbbb-a0a1535bec4f]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSWinterhude|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11003
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11003
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d67457ca-520f-4564-be32-4931f239c4b4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_d67457ca-520f-4564-be32-4931f239c4b4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d67457ca-520f-4564-be32-4931f239c4b4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup65
    xpPlanDate
    • 2016-02-08
    name
    • Lurup65
    internalId
    • 20bf9bb8-58a7-4dfa-b363-672b0f685772
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lurup 65 für den Geltungsbereich zwischen der Elbgaustraße im Nordwesten, dem Lüttkampgraben im Nordosten und dem Vorhornweg im Südwesten (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Elbgaustraße - Nordostgrenze des Flurstücks 2441 (Lüttkampgraben), Nordostgrenze des Flurstücks 3622, Südostgrenze des Flurstücks 3622, über das Flurstück 844 (Vorhornweg), Südwestgrenze des Flurstücks 844 (Vorhornweg) der Gemarkung Lurup.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [2.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet.][2.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 2, 4 und 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551) für sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][2.3 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 durch Balkone, Loggien und zum Hauptbauköper zu rechnende Terrassen bis zu einer GRZ von 0,45 zulässig.][2.4 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 für die Tiefgarage und ihre Zufahrten, das Kellergeschoss sowie die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,75 zulässig.][2.5 | Oberhalb der als Höchstmaß oder zwingend festgesetzten Zahl der Vollgeschosse ist kein weiteres Geschoss zulässig. Staffelgeschosse sind nur in den festgesetzten Bereichen zulässig. Das Staffelgeschoss ist über mindestens 70 von Hundert (v.H.) der Fassadenlänge um mindestens 1 m zurückzusetzen. Die Grundfläche des Staffelgeschosses muss bei einer lichten Höhe von mindestens 2,3 m weniger als 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses einnehmen.][2.6 | Im allgemeinen Wohngebiet kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten bis zu einer Tiefe von 0,3 m ausnahmsweise zugelassen werden.][2.7 | An den mit „(D)“ bezeichneten Fassadenseiten der Gebäudekörper ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen und Balkone unzulässig. An den nicht mit (D) bezeichneten Fassadenseiten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m sowie durch ebenerdige Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m ausnahmsweise zugelassen werden.][2.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind außerhalb der Fläche für Tiefgaragen unzulässig.][2.9 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Fuß- und Radweg anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis des für die Gewässerunterhaltung zuständigen Betriebes, einen der Gewässerunterhaltung dienenden, befahrbaren Weg anzulegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh- und Fahrrecht können zugelassen werden.][2.10 | Für Abschnitte der Baukörper, die mit (A) bezeichnete sind, gilt: Die Schlafräume sind zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][2.11 | Für Abschnitte der Baukörper, die mit (B) bezeichnete sind, gilt: Durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn- /Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][2.12 | Für Abschnitte der Baukörper, die mit (C) bezeichnete sind, gilt: Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][2.13 | Die Nutzung der Baukörper mit der Nummer 2, 3 und 4 darf aus Lärmschutzgründen erst erfolgen, wenn zuvor der Baukörper mit der Nummer 1 an der Elbgaustraße und Vorhornweg errichtet worden ist.][2.14 | Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser ist in die festgesetzte Fläche für die Wasserwirtschaft mit der Zweckbestimmung private Versickerungsfläche einzuleiten, sofern es nicht über Rigolen auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht wird oder gesammelt und genutzt werden kann.][2.15 | Im allgemeinen Wohngebiet sind außerhalb der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern mindestens 13 kleinkronige Bäume und 5 großkronige Bäume zu pflanzen. Auf den privaten Grünflächen sind mindestens 8 großkronige Bäume zu pflanzen.][2.16 | Auf den Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern ist der vorhandene Baumbestand zu erhalten und durch Strauchunterpflanzungen zu ergänzen. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter der Baumreihe mit einer geschlossenen Strauchunterpflanzung gewahrt bleibt.][2.17 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von 16 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][2.18 | Außerhalb der festgesetzten Fläche für Tiefgaragen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern unzulässig.][2.19 | Die Dächer sind mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von notwendigen technischen Anlagen dienen.][2.20 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens 80 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Wege, Terrassen, Feuerwehrzufahrten und Kleinkinderspielflächen. Für Baumpflanzungen auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 16 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 100 cm betragen.][2.21 | Zur Beleuchtung der Außenflächen im Bereich des allgemeinen Wohngebietes sowie der Wegeflächen innerhalb der Grünflächen ist nur die Verwendung von Beleuchtungsanlagen zulässig, die ein für Insekten wirkungsarmes Spektrum aufweisen, wie z.B. Natriumdampf-Niederdrucklampen oder LED-Lampen. Die Lichtquellen sind zur Umgebung und zum Baumbestand hin abzuschirmen.][2.22 | Geh- und Fahrwege sowie Terrassen- und Platzflächen sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Dabei sind nur Baustoffe zu verwenden, die keine auswaschbaren, wassergefährdenden Stoffe enthalten. Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][2.23 | Im allgemeinen Wohngebiet sind an den nach Osten gerichteten Wänden der Baukörper 5 Fledermauskästen an geeigneten Stellen anzubringen und zu unterhalten. An den nach Nordosten und Osten gerichteten Wänden sind 5 Doppelnistkästen für Sperlinge an geeigneten Stellen anzubringen und zu unterhalten. Zusätzlich sind 5 Nistkästen für Dohlen fachgerecht an Bäume anzubringen und zu unterhalten.][2.24 | Auf den privaten Grünflächen sind die Bestände der invasiven Arten Prunus serotina und Symphoricarpos albus durch Rodung fachgerecht und dauerhaft zu bekämpfen. Die entstehenden Lücken sind durch Gehölzpflanzungen zu schließen.][2.25 | Zum Ausgleich für Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Biotope werden dem Flurstück 2031 der Gemarkung Lurup Teilflächen der Flurstücke  283 der Gemarkung Rissen und 1179, 1180 und 1182 der Gemarkung Sülldorf außerhalb des Bebauungsplangebiets zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet.][2.26 | Dächer sind als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis 10 Grad auszuführen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
    aenderungenBisDatum
    • 2015-02-06
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2014-09-11
    veraenderungssperre
    • false
    auslegungsStartDatum
    • 2014-10-27
    auslegungsEndDatum
    • 2014-11-27
    traegerbeteiligungsStartDatum
    • 2014-05-14
    traegerbeteiligungsEndDatum
    • 2014-06-16
    satzungsbeschlussDatum
    • 2015-01-29
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-02-08
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0f92aa45-51f2-4340-9645-eb90f87e4252]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Lurup7|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d69e067e-2b99-43ba-b47a-a0492169255d

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d69e067e-2b99-43ba-b47a-a0492169255d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch10(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1996-12-03
    name
    • Hausbruch10(1Aend)
    internalId
    • 665c3271-292f-4ce0-b3a6-34e811a33f64
    beschreibung
    • siehe Hausbruch10
    technHerstellDatum
    • 2018-03-23
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 10“ wird der Verordnung hinzugefugt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. In dem in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Neuwiedenthaler Straße - Baben Brandheid - Jungfernmühle - August-Somann-Weg werden die Festsetzungen für die zwei von der Straße Baben Brandheid abzweigenden rückwärtigen öffentlichen Erschließungsstraßen mit jeweils 8 m Breite und Kehrenkopf aufgehoben. Die ausgewiesenen Straßenverkehrsflächen der Straße Jungfernmühle sowie im Einmündungsbereich der Straßen Jungfernmühle/August- Somann-Weg werden auf die Grenzen der Flurstücke 693 (neu: 3984), 694, 714, 715, 716, 720 (neu: 3799 und 3800) der Gemarkung Neugraben - mit Ausnahme der Eckabschrägung im südöstlichen Bereich des Flurstückes 720 - reduziert. Die aufgehobenen Straßenverkehrsflächen werden als nicht überbaubare Grundstücksflächen ausgewiesen. Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten angelegt werden.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]
    plangeber
    • [Name: 717]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1996-12-03
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8eeb2e19-e997-4868-884d-41e747f6f1d6]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Hausbruch10|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_d69e067e-2b99-43ba-b47a-a0492169255d&filename=Hausbruch10(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d69e9646-0c68-44e5-bff3-61486dd81d54

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d69e9646-0c68-44e5-bff3-61486dd81d54
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld39(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2012-02-12
    name
    • Bramfeld39(1Aend)
    internalId
    • efd96644-2783-4750-b29d-2c695c131459
    beschreibung
    • siehe Bramfeld39
    technHerstellDatum
    • 2016-10-26
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_d69e9646-0c68-44e5-bff3-61486dd81d54&filename=Bramfeld39(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte "Anlage zur Verodnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld39" wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | "In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben und mit Versandhandelsbetrieben betrieblich und räumlich verbundenen Verkaufsstellen. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendes Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon ist das in der Anlage schraffiert dargestellte Flurstück 8165 der Gemarkung Bramfeld. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBI. I S.133) zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBI I S.466,479)]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    plangeber
    • [Name: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2012-02-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9cf9b086-0a70-47d3-946f-576e789e0839]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Bramfeld39|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_d6a4c7d3-3a73-4efb-bc5e-8cb860276d7d

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d6a4c7d3-3a73-4efb-bc5e-8cb860276d7d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord28
    xpPlanDate
    • 1969-08-19
    name
    • Barmbek-Nord28
    internalId
    • 63924fdb-3745-43c1-ab51-bd0e91406d71
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 28 für den Geltungsbereich Theodor-Rumpel-Weg — Lauensteinstraße — Südost- und Südgrenze des Flurstücks 4435 sowie Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4517 der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 429) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-04
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 429]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-08-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ebbecef6-97fe-42d5-8ae1-11209824803e]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung