BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_dda29027-1d30-4e7a-b5a6-3c1eabba6756

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dda29027-1d30-4e7a-b5a6-3c1eabba6756
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    • XPLAN_BP_PLAN_dda29027-1d30-4e7a-b5a6-3c1eabba6756
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Moorfleet9-Billwerder22
    xpPlanDate
    • 1998-06-05
    name
    • Moorfleet9-Billwerder22
    internalId
    • 6b492c2e-94c9-4f96-a79e-b8f016c4445d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 für den Geltungsbereich Feldhofe und Brennerhof (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 612 und 611) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Brennerhof - Bezirksgrenze - Bundesautobahn A 1- über das Flurstück 2631 der Gemarkung Billwerder; über das Flurstück 1885 - Südwestgrenzen der Flurstücke 1885, 1682, 1678, 1675 und 1775; über die Flurstücke 1775,1885 und 1708 der Gemarkung Moorfleet - Bundesautobahn A 1.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-15
    texte
    • [§2 Nr.1.1 | In den Mischgebieten gilt: Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.][§2 Nr.1.2 | In den Mischgebieten gilt: Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.1.3 | In den Mischgebieten gilt: Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche sind die Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, fensterlose Fassaden sowie Dachflächen zu begrünen. Art und Umfang der Begrünung regelt der Grünordnungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22.][§2 Nr.2.1 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt: Es ist eine Sohldichtung, Basisdichtung und Oberflächendichtung aus besonders aufbereitetem Dichtungsschlick zu bauen. Die Basisdichtung ist aus einer mineralischen Dichtung und einer Kunststoff-Dichtungsbahn (Hochdichtepolyethylen-Dichtungsbahn) oder durch andere wirksame Maßnahmen nach dem Stand der Technik herzustellen.][§2 Nr.2.2 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt: Das anfallende Poren- und Sickerwasser ist in einem geschlossenen System gesondert zu sammeln und vor Einleitung in die Vorflut einer Klärung nach dem Stand der Technik zuzuführen.][§2 Nr.2.3 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt: Über der oberen Schlickdichtung ist eine Sandschicht als Drainschicht und als Durchwurzelungsschutz sowie eine rekultivierbare Abdeckschicht aufzubringen und nach Maßgabe des Grünordnungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 zu bepflanzen.][§2 Nr.2.4 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt: Das von dem rekultivierten Hügel anfallende Oberflächenwasser ist über das bestehende, umliegende Grabensystem der Vorflut zuzuführen.][§2 Nr.2.5 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt: Das Auftreten von anlagebedingten Stäuben ist durch geeignete Maßnahmen wie Anfeuchten, Abdecken der Oberfläche oder Anpflanzungen zu minimieren.][§2 Nr.3 | Belastungen des Grundwassers innerhalb des Sondergebiets „Betriebsfläche" sind durch geeignete Abdichtungen des Bodens auszuschließen; das Spülfeld auf der Betriebsfläche ist mit einer Kunststoff-Dichtungsbahn (Hochdichtepolyethylen-Dichtungsbahn) oder durch andere wirksame Maßnahmen nach dem Stand der Technik herzustellen.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet „Betriebsfläche" sind nur bauliche Anlagen zulässig, die der Fläche für Aufschüttungen dienen, wie zum Beispiel Betriebsgebäude, Zwischenlager für Abdeckböden, Sandspülfeld und Kläranlage.][§2 Nr.5 | Das Sondergebiet „Schaustellerplatz" dient der Unterbringung von Schaustellerfahrzeugen wie Wohnwagen und Wohnmobilen; es sind nur untergeordnete bauliche Anlagen wie Gemeinschafts- und Sanitärräume zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 612, 611]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1998-06-05
    gruenordnungsplan
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3806beb2-8248-42fb-b67b-8c81ce68484b]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Moorfleet16|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ddb06195-36a7-4bf9-ab9f-160f6c6aa59b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ddb06195-36a7-4bf9-ab9f-160f6c6aa59b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ddb06195-36a7-4bf9-ab9f-160f6c6aa59b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt62
    xpPlanDate
    • 2016-12-21
    name
    • Lokstedt62
    internalId
    • 1e193917-74ac-40a0-8144-d383a23e48eb
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lokstedt 62 für den Geltungsbereich nördlich der Süderfeldstraße und westlich der Lottestraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Süderfeldstraße – Westgrenzen der Flurstücke 1334 und 5152, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 5164 und 1341, Westgrenze des Flurstücks 1340, West- und Südgrenze des Flurstücks 3602 der Gemarkung Lokstedt – Wiben-Peter-Straße – Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 3602, Nordgrenzen der Flurstücke 3600 und 3598, Nord- und Westgrenzen der Flurstücke 5164 und 5155, Nordgrenze des Flurstücks 5156, Westund Nordgrenze des Flurstücks 5162, Nordgrenzen der Flurstücke 5231, 5157 und 5158 – Lottestraße – Südgrenzen der Flurstücke 5159, 5160 und 5161, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5164 der Gemarkung Lokstedt.
    kommentar
    • Bestandteil des Bebauungsplans ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan. Zum Bebauungsplan existieren ein Durchführungsvertrag , ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Erschließung und ein Sanierungsvertrag. Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich gemäß § 12 Abs. 3, Nr. 1b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Fassung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), zuletzt geändert am 28. Juni 2016 (BGBl. I S. 1548). Das Planungsgebiet befindet sich im An- und Abflugbereich des Hubschrauberlandeplatzes des Universitäts-Krankenhauses Hamburg-Eppendorf . Der Einsatz von Bau- und Mobilkränen ist vorher der Landesluftfahrtbehörde schriftlich anzuzeigen.
    technHerstellDatum
    • 2016-10-14
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 durch Balkone und zur Hauptanlage zu rechnende Terrassen bis zu einer GRZ von 0,5 zulässig.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte GRZ von 0,4 für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone bis zu 2,5 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zulässig.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Davon ausgenommen sind höchstens drei ebenerdige Stellplätze je Kindertagesstätte.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Im Plangebiet sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen und Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.][§2 Nr.10 | Für die in der Planzeichnung festgesetzten Baumanpflanzungen sind kleinkronige Laubbäume zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Laubbäumen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Dachflächen von Wohngebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung, als Dachterrasse oder der Aufnahme technischer Anlagen dienen.][§2 Nr.13 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege, Terrassen, Freitreppen oder Kinderspielflächen beanspruchten Flächen von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche (zum Beispiel nicht überbaute Tiefgaragen und Kellergeschosse) sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.15 | Auf privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-12-21
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • Yes
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a9e79d77-8eeb-4802-a56b-173791fbfca5]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ddb7da02-170a-47f5-8daf-9a0bff3334a8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ddb7da02-170a-47f5-8daf-9a0bff3334a8
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ddb7da02-170a-47f5-8daf-9a0bff3334a8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld27
    xpPlanDate
    • 1970-04-14
    name
    • Bahrenfeld27
    internalId
    • f8aaf8b6-9863-44d0-aa97-e8d1ad17cc19
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bahrenfeld 27 für den Geltungsbereich Schnackenburgallee - über das Flurstück 1772 der Gemarkung Bahrenfeld - Holstenkamp - Ostgrenzen der Flurstücke 1772 und 1778 der Gemarkung Bahrenfeld - Kielkamp (Bezirk Altona, Ortsteil 215) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 | Zwischen der Autobahn (Kerntangente) und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 215]
    plangeber
    • [Name: 215]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-04-14
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_106c1821-29ab-4190-b69d-3a364f2b3c71]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Bahrenfeld9-Lurup50|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung][Verbundener Plan: Bahrenfeld32|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Bahrenfeld35|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ddceaa39-d567-4105-887e-5297b1b95b79

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ddceaa39-d567-4105-887e-5297b1b95b79
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ddceaa39-d567-4105-887e-5297b1b95b79
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt36
    xpPlanDate
    • 1977-08-02
    name
    • Eidelstedt36
    internalId
    • ebe7b51e-4db5-447e-8a6c-faa99fcd2ed9
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eidelstedt 36 für den Geltungsbereich Halstenbeker Weg — Landesgrenze — Pinneberger Chaussee — Ameisenkamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-13
    texte
    • [§2 Nr.1 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-08-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1b6ee56a-630a-4a50-ae79-b2870862835f]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_dddb302f-7aa1-44fc-bb88-d96558c289e9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_dddb302f-7aa1-44fc-bb88-d96558c289e9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dddb302f-7aa1-44fc-bb88-d96558c289e9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D294
    xpPlanDate
    • 2016-12-06
    name
    • D294
    internalId
    • 30fe2498-6188-48e6-a4c0-4a6154823d14
    technHerstellDatum
    • 2016-04-18
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 310]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-12-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7ebc2207-b43e-4037-9e0b-e2b15c19bda6]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_ddfbffc1-917a-4755-a87a-232a4b83cb24

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_ddfbffc1-917a-4755-a87a-232a4b83cb24
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ddfbffc1-917a-4755-a87a-232a4b83cb24
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB814
    xpPlanDate
    • 1959-12-15
    name
    • TB814
    internalId
    • eed55fd2-6879-4112-8414-ba33871aa365
    technHerstellDatum
    • 2016-09-14
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-12-15
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c4f00a36-1353-4ac1-b462-ece7ef2dbe9d]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_de004e83-216c-4793-990b-30c7f8b6d759

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_de004e83-216c-4793-990b-30c7f8b6d759
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_de004e83-216c-4793-990b-30c7f8b6d759
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSLurup
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSLurup
    internalId
    • 7191c4e0-1e89-4688-b53e-d0a0142a0124
    technHerstellDatum
    • 2017-02-08
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9d31a873-e4bf-4683-8920-c4cb262991fd]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_de039e01-ee74-4640-b646-a94d0ef8b39c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_de039e01-ee74-4640-b646-a94d0ef8b39c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_de039e01-ee74-4640-b646-a94d0ef8b39c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn13
    xpPlanDate
    • 1965-08-31
    name
    • Langenhorn13
    internalId
    • f8e116ec-e4f8-4172-a52f-ebf83be0a21e
    technHerstellDatum
    • 2014-03-07
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke {Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. Die Dächer sollen höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Ein Stellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gellten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 -n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Langenhorn, Fuhlsbüttel und Klein Borstel vom 31. Mai 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 325).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-08-31
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c7cd765d-9f38-44f3-95a1-5a15461a999a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_de21b3a2-c5b2-4fd2-bdf3-73a59ac025e1

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    • XPLAN_BP_PLAN_de21b3a2-c5b2-4fd2-bdf3-73a59ac025e1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt1
    xpPlanDate
    • 1963-10-21
    name
    • Lokstedt1
    internalId
    • a747406d-7358-4dc9-bd2f-e4bbfa78bd26
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lokstedt 1 für den Geltungsbereich Emil-Andresen-Straße — Lohkoppelweg — Stresemannallee — Vizelinstraße — Julius-Vosseler-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-04-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Garagen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen- und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) werden auf die zulässigen Geschoßflächen nicht angerechnet.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. Die baulichen Anlagen brauchen nicht an diesen Grenzen errichtet zu werden.][§2 Nr.3 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden 5,0 m, zweigeschossigen Läden 7,5 m, zweigeschossigen Geschäftshäusern 7,5 m, siebengeschossigen Wohnhäusern 22,0 m, achtgeschossigen Wohnhäusern 25,0 m, neungeschossigen Wohnhäusern 29,0 m.][§2 Nr.4 | Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.5 | Die nicht überbaubaren Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n), insbesondere die §§10 bis 15 und für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen §33.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-10-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_431a0e17-1f14-408f-90da-cc5d96501825]
    versionBauNVOText
    • BauPolVO
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_de2f36e3-93a8-4d7c-b75f-0b6acd3b1e15

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_de2f36e3-93a8-4d7c-b75f-0b6acd3b1e15
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_de2f36e3-93a8-4d7c-b75f-0b6acd3b1e15
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued42
    xpPlanDate
    • 2019-05-31
    name
    • Barmbek-Sued42
    internalId
    • e364398a-539f-4f75-920d-8bad1d5354dc
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 42 für den Geltungsbereich zwischen Langenrehm – Stückenstraße – Friedrichsberger Straße – Dehnhaide (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 423) wird festgestellt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen unterschritten werden.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Ebenerdige Stellplätze für den Besucherverkehr können ausnahmsweise zugelassen werden. Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Tiefgaragen müssen inklusive Überdeckung unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.4 | Die festgesetzten Grundflächenzahlen dürfen im Gewerbegebiet für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) bis 0,9 und in den allgemeinen Wohngebieten für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauNVO bis 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche des Betriebs beträgt; jedoch nicht mehr als insgesamt 100 m² Geschossfläche umfasst. Tankstellenshops bis zu einer Geschossfläche von 150 m² sind zulässig.][§2 Nr.6 | In den Gewerbegebieten bleiben auf den mit „(a)“ bezeichneten Flächen die genehmigten und bestehenden Einzelhandelsbetriebe, der SB-Markt auf Flurstück 5792 und der Getränkemarkt auf Flurstück 1503 (Dehnhaide 73) sowie die dazugehörigen Nebenanlagen und Stellplätze auf den Flurstücken 5738, 5740, 5399 und 5763 (Teilfläche) der Gemarkung Barmbek weiterhin zulässig. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden, soweit die vorhandenen Verkaufsflächen nicht erweitert werden.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind Speditionen, Lagerhäuser und Lagerplätze, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Anlagen für sportliche Zwecke unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten in den Gewerbegebieten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | In den Gewerbegebieten sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann.][§2 Nr.9 | In den Wohngebieten sind die Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | In den Gewerbegebieten sind mindestens 10 v. H. der Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische standortgerechte Laubgehölzarten zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, kleinkronige Bäume einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Sträucher sind in der Pflanzgröße von mindestens 125 cm zu verwenden, und je 2 m² ist ein Strauch zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Baumpflanzungen vorgenommen werden, muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.13 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Die Dächer von Gebäuden mit bis zu 15 Grad geneigten Dachflächen sowie die Flachdächer überdachter Stellplätze sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen, der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.15 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
    plangeber
    • [Name: 423]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2019-05-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5e7c4d43-9e48-4c45-9dbb-a2428869251f]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Barmbek-Sued D393|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 21.11.2017
    planArt
    • 10001
    planArtWert
    • QualifizierterBPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung