Der Bebauungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 für den Geltungsbereich Feldhofe und Brennerhof (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 612 und 611) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Brennerhof - Bezirksgrenze - Bundesautobahn A 1- über das Flurstück 2631 der Gemarkung Billwerder; über das Flurstück 1885 - Südwestgrenzen der Flurstücke 1885, 1682, 1678, 1675 und 1775; über die Flurstücke 1775,1885 und 1708 der Gemarkung Moorfleet - Bundesautobahn A 1.
technHerstellDatum
2016-03-15
texte
[§2 Nr.1.1 | In den Mischgebieten gilt:
Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.][§2 Nr.1.2 | In den Mischgebieten gilt:
Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.1.3 | In den Mischgebieten gilt:
Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche sind die Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, fensterlose Fassaden sowie Dachflächen zu begrünen. Art und Umfang der Begrünung regelt der Grünordnungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22.][§2 Nr.2.1 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt:
Es ist eine Sohldichtung, Basisdichtung und Oberflächendichtung aus besonders aufbereitetem Dichtungsschlick zu bauen. Die Basisdichtung ist aus einer mineralischen Dichtung und einer Kunststoff-Dichtungsbahn (Hochdichtepolyethylen-Dichtungsbahn) oder durch andere wirksame Maßnahmen nach dem Stand der Technik herzustellen.][§2 Nr.2.2 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt:
Das anfallende Poren- und Sickerwasser ist in einem geschlossenen System gesondert zu sammeln und vor Einleitung in die Vorflut einer Klärung nach dem Stand der Technik zuzuführen.][§2 Nr.2.3 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt:
Über der oberen Schlickdichtung ist eine Sandschicht als Drainschicht und als Durchwurzelungsschutz sowie eine rekultivierbare Abdeckschicht aufzubringen und nach Maßgabe des Grünordnungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 zu bepflanzen.][§2 Nr.2.4 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt:
Das von dem rekultivierten Hügel anfallende Oberflächenwasser ist über das bestehende, umliegende Grabensystem der Vorflut zuzuführen.][§2 Nr.2.5 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt:
Das Auftreten von anlagebedingten Stäuben ist durch geeignete Maßnahmen wie Anfeuchten, Abdecken der Oberfläche oder Anpflanzungen zu minimieren.][§2 Nr.3 | Belastungen des Grundwassers innerhalb des Sondergebiets „Betriebsfläche" sind durch geeignete Abdichtungen des Bodens auszuschließen; das Spülfeld auf der Betriebsfläche ist mit einer Kunststoff-Dichtungsbahn (Hochdichtepolyethylen-Dichtungsbahn) oder durch andere wirksame Maßnahmen nach dem Stand der Technik herzustellen.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet „Betriebsfläche" sind nur bauliche Anlagen zulässig, die der Fläche für Aufschüttungen dienen, wie zum Beispiel Betriebsgebäude, Zwischenlager für Abdeckböden, Sandspülfeld und Kläranlage.][§2 Nr.5 | Das Sondergebiet „Schaustellerplatz" dient der Unterbringung von Schaustellerfahrzeugen wie Wohnwagen und Wohnmobilen; es sind nur untergeordnete bauliche Anlagen wie Gemeinschafts- und Sanitärräume zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 612, 611]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lokstedt 62 für
den Geltungsbereich nördlich der Süderfeldstraße und westlich
der Lottestraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird
festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Süderfeldstraße – Westgrenzen der Flurstücke 1334 und 5152,
Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 5164 und 1341, Westgrenze
des Flurstücks 1340, West- und Südgrenze des Flurstücks
3602 der Gemarkung Lokstedt – Wiben-Peter-Straße –
Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 3602, Nordgrenzen der
Flurstücke 3600 und 3598, Nord- und Westgrenzen der Flurstücke
5164 und 5155, Nordgrenze des Flurstücks 5156, Westund
Nordgrenze des Flurstücks 5162, Nordgrenzen der Flurstücke
5231, 5157 und 5158 – Lottestraße – Südgrenzen der
Flurstücke 5159, 5160 und 5161, Ost- und Südgrenze des
Flurstücks 5164 der Gemarkung Lokstedt.
kommentar
Bestandteil des Bebauungsplans ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan. Zum Bebauungsplan existieren ein
Durchführungsvertrag , ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Erschließung und ein Sanierungsvertrag.
Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich gemäß § 12 Abs. 3, Nr. 1b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Fassung vom
10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), zuletzt geändert am 28. Juni 2016 (BGBl. I S. 1548).
Das Planungsgebiet befindet sich im An- und Abflugbereich des Hubschrauberlandeplatzes des Universitäts-Krankenhauses
Hamburg-Eppendorf . Der Einsatz von Bau- und Mobilkränen ist vorher der Landesluftfahrtbehörde schriftlich anzuzeigen.
technHerstellDatum
2016-10-14
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für
Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind im Rahmen der
festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu
deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag
verpflichtet.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung
der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 durch
Balkone und zur Hauptanlage zu rechnende Terrassen bis
zu einer GRZ von 0,5 zulässig.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte
GRZ von 0,4 für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche,
durch die das Baugrundstück lediglich
unterbaut wird, bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten
werden.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen
der Baugrenzen durch Balkone bis zu 2,5 m und durch zum
Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zulässig.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in
Tiefgaragen zulässig. Davon ausgenommen sind höchstens
drei ebenerdige Stellplätze je Kindertagesstätte.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume,
Technikräume und Versorgungsräume sind auch
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien
und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen
Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige
Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht
können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Im Plangebiet sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, die
Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den
befestigten Flächen und Gaseintritte in die baulichen
Anlagen durch Bodengase verhindern.][§2 Nr.10 | Für die in der Planzeichnung festgesetzten Baumanpflanzungen
sind kleinkronige Laubbäume zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Gehölze
sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen
Laubbäumen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter
der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen
Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen
oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Dachflächen von
Wohngebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und extensiv zu
begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Bereichen
abgesehen werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung,
als Dachterrasse oder der Aufnahme technischer
Anlagen dienen.][§2 Nr.13 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege,
Terrassen, Freitreppen oder Kinderspielflächen beanspruchten
Flächen von baulichen Anlagen unterhalb der
Geländeoberfläche (zum Beispiel nicht überbaute Tiefgaragen
und Kellergeschosse) sind mit einem mindestens
50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und extensiv zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume
muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus
im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens
12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind
standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten
und bei Abgang zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen
einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige
Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils
in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.15 | Auf privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und ebenerdige
Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau
herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf
zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau
(zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
Der Bebauungsplan Bahrenfeld 27 für den Geltungsbereich Schnackenburgallee - über das Flurstück 1772 der Gemarkung Bahrenfeld - Holstenkamp - Ostgrenzen der Flurstücke 1772 und 1778 der Gemarkung Bahrenfeld - Kielkamp (Bezirk Altona, Ortsteil 215) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-04
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 | Zwischen der Autobahn (Kerntangente) und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 215]
Der Bebauungsplan Eidelstedt 36 für den Geltungsbereich Halstenbeker Weg — Landesgrenze — Pinneberger Chaussee — Ameisenkamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-03-13
texte
[§2 Nr.1 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
[§2 Nr.1 | Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke {Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. Die Dächer sollen höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Ein Stellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gellten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 -n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Langenhorn, Fuhlsbüttel und Klein Borstel vom 31. Mai 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 325).]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
Der Bebauungsplan Lokstedt 1 für den Geltungsbereich Emil-Andresen-Straße — Lohkoppelweg — Stresemannallee — Vizelinstraße — Julius-Vosseler-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-04-26
texte
[§2 Nr.1 | Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Garagen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen- und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) werden auf die zulässigen Geschoßflächen nicht angerechnet.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. Die baulichen Anlagen brauchen nicht an diesen Grenzen errichtet zu werden.][§2 Nr.3 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Läden 5,0 m,
zweigeschossigen Läden 7,5 m,
zweigeschossigen Geschäftshäusern 7,5 m,
siebengeschossigen Wohnhäusern 22,0 m,
achtgeschossigen Wohnhäusern 25,0 m,
neungeschossigen Wohnhäusern 29,0 m.][§2 Nr.4 | Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.5 | Die nicht überbaubaren Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n), insbesondere die §§10 bis 15 und für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen §33.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 42 für den Geltungsbereich zwischen Langenrehm – Stückenstraße – Friedrichsberger Straße – Dehnhaide (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 423) wird festgestellt.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere
die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete
Grundrissgestaltung den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten
zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den
verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich
ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz
an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der
Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten sind durch Anordnung der Baukörper
oder durch geeignete Grundrissgestaltung die
Wohn- und Schlafräume den verkehrslärmabgewandten
Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller
Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den verkehrslärmabgewandten
Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind
vorrangig die Schlafräume den verkehrslärmabgewandten
Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten
Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz
durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern,
Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen
werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen
und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.
Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder
durch Orientierung an den verkehrslärmabgewandten
Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen
wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel
verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen
sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen
insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird,
die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen
Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht
wird. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen
wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste
Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten),
besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung
vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass
durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in
Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten
Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten
wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme
in Form von verglasten Loggien beziehungsweise
Wintergärten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten
Bauteilen unterschritten werden.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen
zulässig. Ebenerdige Stellplätze für den Besucherverkehr
können ausnahmsweise zugelassen werden. Tiefgaragen
sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken
zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen
nicht erheblich beeinträchtigt werden. Tiefgaragen
müssen inklusive Überdeckung unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.4 | Die festgesetzten Grundflächenzahlen dürfen im Gewerbegebiet
für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1
und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung
vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) bis 0,9 und
in den allgemeinen Wohngebieten für Anlagen nach § 19
Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauNVO bis 0,8 überschritten
werden.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit
Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig.
Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden,
die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen
Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb
stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige
Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr
als zehn vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche des
Betriebs beträgt; jedoch nicht mehr als insgesamt 100 m²
Geschossfläche umfasst. Tankstellenshops bis zu einer
Geschossfläche von 150 m² sind zulässig.][§2 Nr.6 | In den Gewerbegebieten bleiben auf den mit „(a)“ bezeichneten
Flächen die genehmigten und bestehenden Einzelhandelsbetriebe,
der SB-Markt auf Flurstück 5792 und der
Getränkemarkt auf Flurstück 1503 (Dehnhaide 73) sowie
die dazugehörigen Nebenanlagen und Stellplätze auf den
Flurstücken 5738, 5740, 5399 und 5763 (Teilfläche) der
Gemarkung Barmbek weiterhin zulässig. Der Gebäudebestand
darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden
Neubau ersetzt werden, soweit die vorhandenen
Verkaufsflächen nicht erweitert werden.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind Speditionen, Lagerhäuser
und Lagerplätze, Bordelle und bordellartige Betriebe
sowie Anlagen für sportliche Zwecke unzulässig. Ausnahmen
für Vergnügungsstätten in den Gewerbegebieten werden
ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | In den Gewerbegebieten sind solche Anlagen und Betriebe
unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und
Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden
Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Brotfabriken,
Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende
Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare
Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren
eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit
mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden
kann.][§2 Nr.9 | In den Wohngebieten sind die Fahr- und Gehwege sowie
Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | In den Gewerbegebieten sind mindestens 10 v. H. der
Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu
bepflanzen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind
einheimische standortgerechte Laubgehölzarten zu verwenden
und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen
einen Stammumfang von mindestens 20 cm, kleinkronige Bäume einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m
Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Sträucher
sind in der Pflanzgröße von mindestens 125 cm zu verwenden,
und je 2 m² ist ein Strauch zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem
mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen. Soweit Baumpflanzungen
vorgenommen werden, muss auf einer Fläche von
12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren
Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.13 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze
ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich
jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens
12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Die Dächer von Gebäuden mit bis zu 15 Grad geneigten
Dachflächen sowie die Flachdächer überdachter Stellplätze
sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und extensiv zu
begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen
abgesehen werden, die als Terrassen, der Belichtung, der
Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen
Anlagen dienen.][§2 Nr.15 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr
als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden sind mit
Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge
ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]