Der Bebauungsplan Osdorf 12 für den Geltungsbereich Am Osdorfer Born - Nordgrenze des Flurstücks 1010, West- und Nordenze des Flurstücks 1020, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1033, Nordgrenze des Flurstücks 2711 der Gemarkung Osdorf - Grönenweg - Rugenbarg - Ostgrenzen der Flurstücke 1555, 1565 und 1589 der Gemarkung Osdorf - Blomkamp - Rugenbarg (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-10
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
Der Bebauungsplan Wilstorf 5 für den Geltungsbereich Winsener Straße — Tivoliweg — Reeseberg — Kniggestraße — Jägerstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 705) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-13
texte
[§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom
4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705]
[§2 Nr.1 | Im Kleinsiedlungsgebiet sind sonstige Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 2 Absatz 3 Nummern 3 und 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
[§1 Nr.1 | Die Verordnung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Harburg 64 vom 15. November 2005 (HmbGVBl. S. 450)
wird wie folgt geändert:
1. § 2 Nummer 1.1 wird wie folgt geändert:
1.1 In Satz 1 wird die Zahl „26.500“ durch die Zahl „29.050“
ersetzt.
1.2 In Satz 2 wird die Zahl „8.800“ durch die Zahl „10.160“
ersetzt.
2. In der niedergelegten Planzeichnung wird die Textstelle
„GF 62.300 m²“ durch die Textstelle „GF 69.000 m²“ ersetzt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]