Der Bebauungsplan Eidelstedt 21 für den Geltungsbereich Zweigweg — über die Flurstücke 2692 und 305 der Gemarkung Eidelstedt — Pinneberger Chaussee — Südostgrenzen der Flurstücke 2174 und 2169 der Gemarkung Eidelstedt — Lohkampstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-03-12
texte
[§2 Nr.1 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Im allgemeinen Wohngebiet auf dem Flurstück 2153 der Gemarkung Eidelstedt sind Gartenbaubetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Das auf dem Flurstück 2169 der Gemarkung Eidelstedt festgesetzte Staffelgeschoß ist allseitig um 2,0 m zurückzusetzen.][§2 Nr.4 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Für die Erschließung des zweigeschossigen Reihenhausgebiets auf den Flurstücken 4384, 4002 und den rückwärtigen Teilen der Flurstücke 4820, 2123 und 2125 der Gemarkung Eidelstedt sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
Der Bebauungsplan Sülldorf 8 für den Geltungsbereich Sülldorfer Knick — Ostgrenze des Flurstücks 84, in westlicher und südlicher Richtung über das Flurstück 84 der Gemarkung Sülldorf — Op'n Hainholt (Bezirk Altona, Ortsteil 225) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-09-22
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 225]
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet südlich der Rodigallee sowie im Kerngebiet mit viergeschossiger Bebauung südlich der Straße Bei den Höfen sind im Erdgeschoß ausschließlich nicht störende Gewerbebetriebe, im zweiten bis vierten Vollgeschoß nur Garagengeschosse zulässig. Im übrigen Kerngebiet sind im Erdgeschoß nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten sowie sonstige Läden zulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet mit drei- sowie fünf- bis siebengeschossiger Bebauung kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um ein Geschoß im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden. Auf den acht- und neungeschossigen Gebäuden können — soweit Geschoßflächen festgesetzt sind, im Rahmen dieser Geschoßflächen — drei weitere Geschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet südlich der Rodigallee kann die Überschreitung der westlichen Baugrenze der viergeschossig überbaubaren Fläche nach Westen hin als Auskragung in allen Obergeschossen bis zu 4,0 m zugelassen werden, soweit es funktionell oder konstruktiv erforderlich ist. Über der Oberkante der fertigen Straßendecke ist eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m einzuhalten.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerks und Dienstleistungsbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen; Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Die Garagengeschosse nach Nummer 1 werden auf die festgesetzte Geschoßfläche nicht angerechnet. Für andere Garagen in Vollgeschossen oberhalb der Geländeoberfläche kann zugelassen werden, daß die festgesetzte Geschoßfläche unberücksichtigt bleibt.][§2 Nr.6 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
Der Bebauungsplan Othmarschen 15 für den Geltungsbereich Othmarscher Kirchenweg - über die Flurstücke 808. 8061 805 und 804 der Gemarkung Othmarschen zur Walderseestraße - Behringstraße - Stiegkamp (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-21
erstellungsMassstab
1000
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
Der Bebauungsplan Harburg 66/Neuland 22 für den Geltungsbereich südlich Neuländer Straße zwischen Schlachthofstraße und Harburger Umgehung - Bundesautobahn A 253 - (Bezirk Harburg, Ortsteile 703 und 702) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-08-24
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 20. Juni 2005 (BGBl. I S. 1687), sowie Tankstellen unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Für die Erschließung des Gewerbegebietes können noch weitere örtliche Straßenverkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.3 | Entlang der Schlachthofstraße, der Harburger Umgehung (Bundesautobahn A 253) und der Neuländer Straße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind für die Außenwände der Gebäude bei der Verblendung der Fassaden mit Vormauersteinen rote Ziegelsteine zu verwenden. Bei Verwendung von anderen Materialien sind helle Farbtöne vorzusehen.][§2 Nr.5 | Durch Architekturelemente sind eine vertikale Gliederung der Fassaden und eine abschnittsweise Gliederung der Dachflächen vorzunehmen. Fensterlose Fassaden, deren Gliederungsabstand mehr als 5 m Breite beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.6 | Großwerbetafeln sowie Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Im Gewerbegebiet sind mindestens 20 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; weitere festgesetzte Anpflanzungen sind anzurechnen.][§2 Nr.8 | In den mit „(A)" bezeichneten Flächen entlang der Schlachthofstraße sind straßenbegleitend in einem Abstand von maximal 15 m zueinander großkronige Bäume anzupflanzen. Im Kronenbereich eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu bepflanzen.][§2 Nr.9 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.11 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist für je 2 m² mindestens eine Pflanze zu verwenden. Es sind 10 v. H. Bäume mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Für die festgesetzten Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter der Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig, mit Ausnahme der Flächen für die Wasserwirtschaft.][§2 Nr.13 | Garagendächer und Schutzdächer von Stellplätzen sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels führen, sind unzulässig.][§2 Nr.15 | Das von den privaten Grundstücksflächen abfließende Niederschlagswasser ist in ein offenes Entwässerungssystem abzuleiten; das auf befestigten Stellplätzen und Fahrflächen anfallende Niederschlagswasser ist vorzureinigen.][§2 Nr.16 | Die in der Fläche für die Wasserwirtschaft vorgesehene Regenwasserbehandlungsanlage ist, einschließlich Rückhalteraum, naturnah anzulegen und zu erhalten; Böschungen sind mit einer Neigung von 1:2 oder flacher auszugestalten, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen.][§2 Nr.17 | Die mit „M1"' bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als naturnahes Gehölz mit Saumzonen anzulegen und zu erhalten.][§2 Nr.18 | Die mit „M2" festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als Weiden-Sumpfwaldkomplex mit feuchter Hochstaudenflur und Stillgewässern anzulegen und zu erhalten.][§2 Nr.19 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(Z)" bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete, die im Plangebiet festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, die Flurstücke 1648, 2668, 2504, 2623 und 2627 der Gemarkung Neuland sowie ein Teil des Flurstücks 11116 der Gemarkung Wilhelmsburg außerhalb des Plangebiets zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702, 703]
Der Bebauungsplan Ottensen 69 für den Geltungsbereich Ottenser Hauptstraße – Stange-straße – Erzbergerstraße – Spritzenplatz – Bahrenfelder Straße (Bezirk Altona, Ortsteil 213)
technHerstellDatum
2020-01-23
erstellungsMassstab
1000
texte
[§ 2 Nr. 1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für „Gartenbaubetriebe“ und „Tankstellen“ ausgeschlossen.][§ 2 Nr. 2 | In den Urbanen Gebieten werden Ausnahmen für Tankstellen ausgeschlossen][§2 Nr. 3 | Innerhalb des Urbanen Gebietes „MU 1“ sind Wohnnutzungen nur oberhalb des ersten Obergeschosses zulässig.][§ 2 Nr. 4 | Innerhalb des Urbanen Gebietes „MU 2“ sind Wohnnutzungen im Erdgeschoss unzulässig.][§ 2 Nr. 5 | Spielhallen, Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe sind in den Urbanen Gebieten unzulässig.][§ 2 Nr. 6 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" be-zeichneten Gebiets bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Er-richtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungs-rechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rück-bau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche An-lage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadt-gestaltung prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstleri-scher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird. Veränderungen an Gebäuden dürfen innerhalb des "Erhaltungsbereich" nur so vorgenommen werden, dass die historische Struktur der Fassaden und Dächer erhalten bleibt; die Fenster sind zu gliedern.][§ 2 Nr. 7 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Gebäudeteile wie Balkone und Er-ker kann bis zu 1,2 m zugelassen werden; soweit die Baugrenze unmittelbar an die Straßenver-kehrsfläche grenzt, ist die Überschreitung der Baugrenze nur oberhalb des Erdgeschosses und bei Einhaltung einer lichten Höhe von 2,5 m zulässig.][§ 2 Nr. 8 | Die Ausbildung von baulich rückversetzten Geschossen oberhalb des obersten Vollgeschosses ist an den Gebäudeseiten, die zu den Straßenverkehrsflächen ausgerichtet sind, unzulässig. Von dieser Festsetzung ausgenommen sind die mit „(A)“ bezeichneten Gebiete.][§ 2 Nr. 9 | Für die Blockrandbebauungen müssen Dächer von Hauptgebäuden straßenseitig mit einer Nei-gung zwischen 60 Grad und 70 Grad ausgebildet werden. Im Blockinnenbereich sind die Dä-cher von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) als Flachdach o-der mit einer Neigung von bis zu 20 Grad herzustellen.][§ 2 Nr. 10 | Für die zur Erhaltung festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische, großkronige Laubbäume zu ver-wenden. Die Ersatzpflanzungen müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Um den Stamm eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Geringfügige Ab-weichungen von den festgesetzten Baumstandorten können zugelassen werden. Geländeauf-höhungen oder Abgrabungen sind im Wurzelbereich festgesetzter Bäume unzulässig][§ 2 Nr. 11 | Fensterlose Fassadenbereiche im Blockinnenbereich, deren Breite mehr als 5 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§ 2 Nr. 12 | Dachflächen mit einer Neigung von bis zu 20 Grad sind mit einem mindestens 12 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft extensiv zu begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Dachbereichen abgesehen werden, die der Belichtung, der Be- und Entlüftung, als Dachterrasse oder der notwendigen Aufnahme technischer Anlagen dienen. Die zu begrünende Dachfläche muss mindestens 60 vom Hundert der Dachfläche betragen.][§ 2 Nr. 13 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 80 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Ausnahmen für er-forderliche Flächen für Terrassen, Wege, Freitreppen, Feuerwehrzufahrten und Kinderspielflä-chen können zugelassen werden. Für Bäume auf Tiefgaragen muss jeweils auf einer Fläche von 12 m² die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen][§ 2 Nr. 14 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 213]