BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_1b515252-ca78-4ec2-a8f1-87ab8e76bc20

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1b515252-ca78-4ec2-a8f1-87ab8e76bc20
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    • XPLAN_BP_PLAN_1b515252-ca78-4ec2-a8f1-87ab8e76bc20
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB17
    xpPlanDate
    • 1953-08-18
    name
    • TB17
    internalId
    • 474ca2ae-35b7-45d5-b193-d011677b4a70
    technHerstellDatum
    • 2016-10-27
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1953-08-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_abdd236a-bc24-45e4-8088-b353ca157e5e]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1b792a9b-c1e3-49d8-bf0b-5bcdd9c88647

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    • XPLAN_BP_PLAN_1b792a9b-c1e3-49d8-bf0b-5bcdd9c88647
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg43
    xpPlanDate
    • 1970-10-27
    name
    • Wilhelmsburg43
    internalId
    • 8429dfc2-ee4a-4656-84f3-09612ae1a235
    technHerstellDatum
    • 2014-11-03
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 714]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-10-27
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b5335377-e337-4738-970f-4958ccdf2cd9]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1bb6573b-d5c2-45a7-9d70-fb48f49b69e9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1bb6573b-d5c2-45a7-9d70-fb48f49b69e9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1bb6573b-d5c2-45a7-9d70-fb48f49b69e9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D128
    xpPlanDate
    • 1955-03-18
    name
    • D128
    internalId
    • 82247afa-b369-4e48-91d7-a49a94648675
    beschreibung
    • Bei der Alten Börse - Brodschrangen - Große Reichenstraße - Brandstücken - Zippelhaus - Katharinenkirchhof - Katharinenbrücke - Nikolaifleet
    technHerstellDatum
    • 2016-05-11
    texte
    • [Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 102]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2011-07-05
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-03-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_410fa8c5-8155-4809-9d0a-717f92203a9a]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Hamburg-Altstadt47-Neustadt49|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1949
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • DurchfuehrungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1bba4bff-8beb-4d9e-a4ff-3450233f25ae

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1bba4bff-8beb-4d9e-a4ff-3450233f25ae
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1bba4bff-8beb-4d9e-a4ff-3450233f25ae
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf26
    xpPlanDate
    • 2013-12-16
    name
    • Ohlsdorf26
    internalId
    • 6b3064f3-e1ae-4021-ba88-7886d4783d80
    technHerstellDatum
    • 2017-03-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren, Vergnügungsstätten und Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Wohnungen gemäß § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), sind ab dem ersten Obergeschoss zulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den Baugebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone, Erker und bei den Bestandsgebäuden für Wärmedämmverbundsysteme bis 2 m zulässig.][§2 Nr.5 | In den Baugebieten, mit Ausnahme der mit „(a)“ bezeichneten Wohngebiete, sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Oberirdische Stellplätze für Besucher können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie mit Bäumen und Sträuchern abgepflanzt und die Freiraumgestaltung und Wohnruhe nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.7 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten entlang Maienweg und Suhrenkamp sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern die Anordnung der Wohnräume oder in besonderen Ausnahmefällen aller Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.8 | Im Kerngebiet sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.9 | Das in den reinen Wohngebieten anfallende Niederschlagswasser ist über offene Rinnen, Mulden, Gräben und Regenrückhaltebecken abzuleiten. Die Versickerung erfolgt über belebte Bodenzonen. Ausgenommen hiervon sind die festgesetzten städtebaulichen Erhaltungsbereiche nach § 172 des Baugesetzbuchs. Innerhalb der Grünfläche und der als vorgesehene Oberflächenentwässerung gekennzeichneten Flächen sind die Anlagen zur Niederschlagsentwässerung als naturnahe Gewässer oder als Vegetationsflächen anzulegen und mit standortgerechten Arten der Feuchtvegetation zu bepflanzen.][§2 Nr.10 | In den Wohngebieten sind auf den privaten Grundstücksflächen die Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Die private Grünfläche „Parkanlage“ ist so herzustellen, dass ein offen einsehbares, zur Erholung nutzbares grünes Zentrum des Wohngebiets entsteht. Sie ist parkartig als überwiegend ebene, begehbare Wiesenfläche, in die der Baumbestand integriert ist, zu gestalten. Im Bereich der Fläche, die für den Oberflächenabfluss vorgesehen ist, kann ein ständig wasserführendes Gewässer gestalterisch integriert werden. In den schmalen Teilen der privaten Grünfläche sind durchgängige Wege anzulegen. Eine innere Aufteilung der Grünfläche mit Hilfe von Einfriedungen ist nicht zulässig. Der Anteil der Flächen, die ausschließlich dem Spiel dienen, darf 20 vom Hundert (v.H.) der Gesamtfläche nicht übersteigen.][§2 Nr.12 | In den Baugebieten, mit Ausnahme des mit „(b)“ bezeichneten Kerngebiets, sind mindestens 20 v.H. der Grundstücksflächen mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.13 | Im dreigeschossigen reinen Wohngebiet am Maienweg sind zur Durchgrünung des Gebiets entlang der inneren Erschließung mindestens 18 großkronige Bäume in regelmäßiger Anordnung anzupflanzen.][§2 Nr.14 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind, mit Ausnahme funktional erforderlicher befestigter Flächen (zum Beispiel Terrassen), mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Anpflanzungen von Bäumen vorgenommen werden, muss der Substrataufbau mindestens 80 cm betragen.][§2 Nr.15 | Bei Neubauten sind mindestens 80 v.H. der Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.16 | Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mit dichten, flächigen Pflanzungen aus mindestens zweimal verpflanzten Sträuchern (Höhe 80 cm bis 100 cm, eine Pflanze je Quadratmeter) sowie auf 10 v.H. der anzulegenden Flächen mit dreimal verpflanzten Solitärsträuchern (Höhe 150 cm bis 175 cm) zu versehen.][§2 Nr.17 | Die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit der Bezeichnung „(x)“ ist als strukturreicher Laubwaldbestand mit Totholzanteilen zur erhalten und zu entwickeln. Die mit „(y)“ bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als naturnahe Gehölzstruktur anzulegen und zu entwickeln.][§2 Nr.18 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.][§2 Nr.19 | In den Kerngebieten können die Flächen zum Anpflanzen von Hecken auf einer Breite von bis zu 6 m für notwendige Grundstückszufahrten unterbrochen werden.][§2 Nr.20 | Für die festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.21 | Den Planstraßen 1 und 2 werden die mit „(x)“ und „(y)“ bezeichneten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet. Allen Baugrundstücken mit Ausnahme von denen im festgesetzten städtebaulichen Erhaltungsbereich nach § 172 des Baugesetzbuchs werden Teile des Flurstücks 1027 der Gemarkung Klein Borstel nordwestlich der Belegenheit Wellingsbütteler Landstraße 73 (außerhalb des Plangebiets) in einer Größe von 0,65 ha für Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2013-12-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a1d8dabc-5c2a-4ea6-9d74-610a09866c15]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1bc9dece-0242-4b95-ac8a-9943250abecb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1bc9dece-0242-4b95-ac8a-9943250abecb
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1bc9dece-0242-4b95-ac8a-9943250abecb
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB625
    xpPlanDate
    • 1958-03-25
    name
    • TB625
    internalId
    • 660d919f-10db-431f-873e-d23c6f0566a8
    technHerstellDatum
    • 2016-11-08
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-03-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e918210d-041a-4d6d-ad13-480b9c86335c]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1bcd89b6-8ee6-4108-8a60-56b494477f16

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1bcd89b6-8ee6-4108-8a60-56b494477f16
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1bcd89b6-8ee6-4108-8a60-56b494477f16
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt74
    xpPlanDate
    • 1971-06-07
    name
    • Rahlstedt74
    internalId
    • 367d863a-3bec-4f54-82b4-adfdea53ac44
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 74 für den Geltungsbereich Hellmesbergerweg — Südostgrenze des Flurstücks 1203, über das Flurstück 805 der Gemarkung Meiendorf zur Zellerstraße — Nordlandweg — Skaldenweg — Westgrenzen der Flurstücke 1215 und 1216, Nordgrenze des Flurstücks 1216, über die Flurstücke 1216 und 1217 zur Nordostgrenze des Flurstücks 1220 der Gemarkung Meiendorf — Meiendorfer Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Bundesstraße 75 einwirken, unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, mit Ausnahme auf den Flächen zwischen Hellmesbergerweg und der sonstigen Abgrenzungslinie, nicht zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-06-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ea99998a-80a0-4501-a3d5-1da7a6720a9f]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1bcf2a0e-69ec-4c5b-947a-dc82485622dd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1bcf2a0e-69ec-4c5b-947a-dc82485622dd
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1bcf2a0e-69ec-4c5b-947a-dc82485622dd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D30
    xpPlanDate
    • 1960-12-02
    name
    • D30
    internalId
    • c996ff4e-0ded-4801-9aa0-c0a85936676e
    technHerstellDatum
    • 2016-06-03
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Für die Baustufe W 7 gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für das siebengeschossige Wohnhaus (W7) 21,0 m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern (einschl. der Flächen über den Garagen unter Erdgleiche) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.7 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.8 | Die gemeinschaftlichen Zu- und Abfahrten sind als Gemeinschaftsanlagen für die Zwecke der Betriebe in den Geschäftshäusern bzw. zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Reichsgaragenordnung für die angrenzenden Grundstücke bestimmt. Die Kosten für die Bereitstellung der Flächen sowie die Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung der gemeinschaftlichen Zu- und Abfahrten haben die jeweiligen Eigentümer der anliegenden Grundstücke gemeinsam zu tragen.][Nr.2.6 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-12-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c5698a88-3b29-4915-b4dd-a5e4ccdfa148]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1c1076e8-201e-4530-8f67-bd5c93f18a33

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    • XPLAN_BP_PLAN_1c1076e8-201e-4530-8f67-bd5c93f18a33
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D186
    xpPlanDate
    • 1955-05-26
    name
    • D186
    internalId
    • db5b49fb-260b-40dc-aed1-572b33da3cfc
    beschreibung
    • Eilbeker Weg - Von-Essen-Straße - Eilbekkanal - Maxsstraße - Südliche Grenze der Flurstücke 425, 560, 559, 558, 557, 694, 556, 469, 555, 306, 452, 451, 661, 450, 449, 448, 441 und 458 - Westliche Grenze der Flurstücke 458, 548, 549 und 343.
    technHerstellDatum
    • 2016-06-10
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 502]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-05-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b1fb24bd-60d3-4893-8372-293b3e7edc01]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1949
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1c134485-12b5-4b15-b0d1-4499d57412db

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge4
    xpPlanDate
    • 1966-11-25
    name
    • Lohbruegge4
    internalId
    • 7de74e37-e24d-4fd0-98b2-49eed44e1148
    technHerstellDatum
    • 2016-03-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Kerngebiet oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-11-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3f3dced4-f10a-4cae-b511-1839a2e3f297]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_1c4a6a7c-9ca4-4e1b-9239-fd27e1c6a52c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_1c4a6a7c-9ca4-4e1b-9239-fd27e1c6a52c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_1c4a6a7c-9ca4-4e1b-9239-fd27e1c6a52c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf17-Jenfeld15
    xpPlanDate
    • 1975-06-24
    name
    • Tonndorf17-Jenfeld15
    internalId
    • ad61ac3e-8d26-41c1-8ca5-1fc919812830
    technHerstellDatum
    • 2015-10-28
    texte
    • [§2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512, 513]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1975-06-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cd2f8289-e620-4c4e-a134-2cd05cae01d0]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung