BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_040a6a9d-a4c2-4025-b850-f442c9d927fe

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_040a6a9d-a4c2-4025-b850-f442c9d927fe
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_040a6a9d-a4c2-4025-b850-f442c9d927fe
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB361
    xpPlanDate
    • 1955-06-10
    name
    • TB361
    internalId
    • 35c83e48-3245-406a-ae39-4b76a3f17244
    technHerstellDatum
    • 2016-10-05
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 106]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-06-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_40415839-7dab-47cb-ae8a-4dfe07ab6ef1]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_04345f5b-4bf8-48e9-ba57-6a49ac19d2de

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_04345f5b-4bf8-48e9-ba57-6a49ac19d2de
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_04345f5b-4bf8-48e9-ba57-6a49ac19d2de
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch11(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2012-08-14
    name
    • Hausbruch11(1Aend)
    internalId
    • 2b2cda79-312c-438c-802f-29e273abe0a6
    beschreibung
    • siehe Hausbruch11
    technHerstellDatum
    • 2018-03-23
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 11“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2.3 | In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt:][§1 Nr.2.3.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig.][§1 Nr.2.3.2 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]
    plangeber
    • [Name: 717]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2012-08-14
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1fe4df4f-3abe-484a-b77f-b86c1081a352]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Hausbruch11|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_04345f5b-4bf8-48e9-ba57-6a49ac19d2de&filename=Hausbruch11(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_043e4780-b342-4890-8698-94e9a3acecf3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_043e4780-b342-4890-8698-94e9a3acecf3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_043e4780-b342-4890-8698-94e9a3acecf3
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese43
    xpPlanDate
    • 2016-06-21
    name
    • Blankenese43
    internalId
    • 991c8f72-59ba-4297-baaf-ed33acb4a0a9
    beschreibung
    • Westgrenze des Flurstücks 2509, West- und Südwestgrenze des Flurstücks 2508, Nordgrenzen der Flurstücke 2156 und 2508, Südostgrenze des Flurstücks 1794, über das Flurstück 2508, Nord¬grenze des Flurstücks 1205, Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 1204, West¬grenze des Flurstücks 1202, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2494, Nord¬west- und Nordostgrenze des Flurstücks 2488, Nordostgrenzen der Flurstücke 2489 und 2490, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 2494, über das Flurstück 1169, über das Flurstück 1871, Ost-, und Südostgrenze des Flurstücks 1871, über das Flurstück 1179, Nordost-, Südost- und Ostgrenze des Flurstücks 1180, Nordost-, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 1182, Südgrenze des Flurstücks 2495 – Stehrs Treppe – Nordostgrenze des Flurstücks 2497 und über das Flurstück 2497, über das Flurstück 2245 (Strandweg), über die Flurstücke 2276, 2140 und 2435, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2435, Südwestgrenzen der Flurstücke 1635 und 2275, über die Flurstücke 2275 und 2245 (Strandweg) der Gemarkung Blankenese.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB als Erhaltungsbereich festgesetzten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Baugebieten errechnet sich die zulässige Grundfläche als Höchstmaß jeweils aus den durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen bis zu 20 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche zulässig.][§2 Nr.3 | Eine Erweiterung der zulässigen Grundfläche eines Gebäudes über die festgesetzten Baugrenzen hinaus bis zu 10 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine Grundfläche von 150 m² nicht überschritten wird und 3.1 durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele für den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB festgesetzten Erhaltungsbereich nicht beeinträchtigt werden und 3.2 keine nach der Baumschutzverordnung geschützten Bäume beeinträchtigt werden. Das gilt nicht für Terrassen im Sinne von Nummer 2 und für die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bezeichneten Anlagen.][§2 Nr.4 | Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche je Gebäude sind auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen. Berechnungsgrundlage ist der festgesetzte Baukörper und die Anzahl der festgesetzten Vollgeschosse einschließlich Dachgeschoss.][§2 Nr.5 | Auf den als Flächen zum Ausschluss von Stellplätzen und Nebenanlagen gekennzeichneten Flächen ist die Herstellung notwendiger Zuwegungen und Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen und Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.6 | In den Baugebieten sind für Hauptgebäude nur Satteloder Walmdächer mit einer Neigung zwischen 20 Grad und 45 Grad zulässig. Flach geneigte Dächer und Flachdächer können nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele nach § 172 BauGB nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Bei der Ausbildung der Dächer darf die Höhe des Drempels, das heißt der Abstand zwischen der Oberkante des Dachgeschossfußbodens und der Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit der Unterkante der Dachhaut, 0,5 m nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | Verglaste Fassadenflächen dürfen 60 vom Hundert der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten.][§2 Nr.9 | Bei Putzbauten sind für die Fassadengestaltung helle Farbtöne zu verwenden. Bei einer Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§2 Nr.10 | Aufgeständerte Gebäude und aufgeständerte Terrassen sowie Plattformen sind unzulässig. Kellergeschosse, die zur Talseite über die Geländeoberfläche hinausragen, sind gestalterisch gegenüber den übrigen Geschossen so abzusetzen, dass das Erscheinungsbild als Sockelzone optisch wirksam wird.][§2 Nr.11 | Stützmauern sind an ihren sichtbaren Seiten mit Feldsteinen oder behauenen Findlingen herzustellen.][§2 Nr.12 | Die Errichtung von Flutschutzmauern ist nur zulässig, wenn der Flutschutz nicht am Gebäude umgesetzt werden kann. Sie sind an den sichtbaren Seiten mit Feldsteinen oder behauenen Findlingen herzustellen. Sofern Flutschutzmauern eine Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, überschreiten, ist die Flutschutzanlage in der Höhe gestaffelt anzulegen. Die entsprechenden Stufen müssen eine Mindesttiefe von 1,5 m aufweisen, die Flächen sind mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen.][§2 Nr.13 | Für an öffentliche Wege angrenzende Einfriedungen sind nur Hecken oder durchbrochene Zäune aus vorwiegend senkrechten Stäben bis zu einer Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, zulässig.][§2 Nr.14 | Öffentliche und private Fußwege und Treppen sind an ihren sichtbaren Seiten mit kleinformatigen Feldsteinen, Natursteinpflaster oder Gelbklinkern herzustellen.][§2 Nr.15 | Für die festgesetzten Baum-, Hecken- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Bei Abgang sind an gleicher Stelle gleichartige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.16 | Stellplätze sind mit Hecken oder dichtwachsenden Gehölzen einzufassen. Außenwände von Garagen sowie Stützen von Pergolen und Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.17 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.18 | Das Niederschlagwasser ist vor Ort flächenhaft über belebte Bodenzonen zu versickern.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-06-21
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f54d6ef0-5677-4a0c-ab18-cb2f0ff6e5e7]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSBlankenese|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_044df969-597f-4af1-8a51-88e38dce2951

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_044df969-597f-4af1-8a51-88e38dce2951
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_044df969-597f-4af1-8a51-88e38dce2951
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt17
    xpPlanDate
    • 1973-06-25
    name
    • Lokstedt17
    internalId
    • 90322503-843b-4071-a917-875161fee1c9
    technHerstellDatum
    • 2014-09-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für die sieben-, acht-, zehn-, zwölf- und dreizehngeschossige Bebauung im reinen Wohngebiet sowie für die zwölf geschossige Bebauung im allgemeinen Wohngebiet können bis zu zwei weitere Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1973-06-25
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e7afcb9a-d1eb-4948-8107-ac38c18f3dce]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0462cc04-63b3-440a-9826-7ebe6603217c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0462cc04-63b3-440a-9826-7ebe6603217c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0462cc04-63b3-440a-9826-7ebe6603217c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Curslack3
    xpPlanDate
    • 1966-03-14
    name
    • Curslack3
    internalId
    • 763f860b-e2dc-45af-8968-ae4294e97793
    technHerstellDatum
    • 2017-04-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Kleinsiedlungsgebiet nur bei gewerblicher Nutzung unterhalb der Traufe zulässig und im Sondergebiet landwirtschaftliche Betriebe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet landwirtschaftliche Betriebe sind nur die zur Nutzung der Flächen für die Landwirtschaft erforderlichen Gebäude zulässig. Im Einzelfall können zweigeschossige Gebäude mit flachem oder wenig geneigtem Dach zugelassen werden, wenn die festgesetzte Geschoßflächenzahl nicht überschritten wird. Größere Gebäudetiefen als 15,0 m sind nur für Bauernhäuser mit Betriebs- und Wohnteilen zulässig. Die höchstzulässige Traufhöhe beträgt für Betriebsgebäude 6,0 m.][§2 Nr.3 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind nur Scheunen, Glashäuser und ähnliche Bauanlagen zulässig, die aus betriebstechnischen Gründen nicht im Sondergebiet landwirtschaftliche Betriebe untergebracht werden können.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 2 Absatz 3 Nummern 2, 3 und 4 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 604]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-03-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b0245d8f-dc59-4c90-a9cd-348f759ab634]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0467ea37-b191-4355-ab53-991da303d2f6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0467ea37-b191-4355-ab53-991da303d2f6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0467ea37-b191-4355-ab53-991da303d2f6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder-Ausschlag7
    xpPlanDate
    • 1969-02-14
    name
    • Billwerder-Ausschlag7
    internalId
    • 72ba3420-9ff3-486d-88e1-fe97c6c2832b
    technHerstellDatum
    • 2017-03-20
    texte
    • [§2 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlagen und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 133]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-02-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_307e5402-2c1f-4f4a-b6c1-ed9093ae8203]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_048e35d7-e3a0-49ef-be2f-d840dc460488

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_048e35d7-e3a0-49ef-be2f-d840dc460488
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_048e35d7-e3a0-49ef-be2f-d840dc460488
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB71
    xpPlanDate
    • 1952-10-23
    name
    • TB71
    internalId
    • dd0ba971-7511-4db1-b7b3-438817c2ec77
    technHerstellDatum
    • 2016-11-16
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 505, 507, 510]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1952-10-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0e09134e-e6e3-4968-9fdf-357caf96df30]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_04a67ac7-bc30-404d-baeb-9d2a19e0b9c4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_04a67ac7-bc30-404d-baeb-9d2a19e0b9c4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_04a67ac7-bc30-404d-baeb-9d2a19e0b9c4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld69
    xpPlanDate
    • 2016-12-08
    name
    • Bramfeld69
    internalId
    • 46013f00-c681-41c9-a2eb-3047156229f2
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bramfeld 69 für den Bereich südlich des Bramfelder Dorfplatzes wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenzen der Flurstücke 10279 und 8573, über das Flurstück 6674, Nord-grenzen der Flurstücke 6674, 8573 und 3832, Ostgrenzen der Flurstücke 3832 und 8573, über das Flurstück 6785, Südgrenze des Flurstücks 10281, über die Flurstücke 10281, 6785 und 10279 der Gemarkung Bramfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515).
    technHerstellDatum
    • 2016-09-28
    erstellungsMassstab
    • 1000
    hoehenbezug
    • m über NN
    texte
    • [Verordnung § 2 Nr. 14 | An der mit „(b)“ gekennzeichneten Gebäudeseite sind entweder 1. vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder 2. Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszufüh-ren und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder 3. in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaß-nahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, beson-dere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnah-men sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in den Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB (A) bei teilgeöffneten Fenstern während der Tagzeit nicht überschritten wird. Außenwohnbereiche (zum Beispiel Balkone, Loggien, Terrassen) und einseitig nach Süden ausgerichtete Wohnungen sind an der Gebäudeseite nach Satz 1 unzulässig.][Verordnung § 2 Nr. 12 | In dem am Bramfelder Dorfplatz gelegenen Kerngebiet sind die Aufenthalts-räume – hier insbesondere Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an den Außenbauteilen der Gebäude durch bauliche Maßnahmen getroffen werden.][Verordnung § 2 Nr. 15 | Im Vorhabengebiet sind die Dachflächen als Flachdach mit einer Neigung von höchstens 10 Grad auszubilden und mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Ausfall sind gleichwer-tige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ausnahmen von der Begrünung können für wohnungsbezogene Terrassen und Wege sowie technische Anlagen zuge-lassen werden.][Verordnung § 2 Nr. 5 | In gewerblich geprägten Teilen des Mischgebiets sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), geändert am 20. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 323), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Hand-lungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In den übrigen Teilen des Mischgebiets werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausge-schlossen.][Verordnung § 2 Nr. 11 | An den mit „(a)“ bezeichneten Fassaden ist für den Außenbereich einer Woh-nung durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese bau-lichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Verordnung § 2 Nr. 6 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][Verordnung § 2 Nr. 3 | Im Mischgebiet sind Tankstellen und Gartenbaubetriebe unzulässig.][Verordnung § 2 Nr. 4 | Im Mischgebiet sind Wohnungen im Erdgeschoss unzulässig.][Verordnung § 2 Nr. 10 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hanse-stadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten privaten Flächen dem allgemeinen Fußgängerverkehr zur Verfügung gestellt werden.][Verordnung § 2 Nr. 2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][Verordnung § 2 Nr. 1 | Im Bereich des Vorhabengebiets sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][Verordnung § 2 Nr. 18 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise von Staunässe führen, sind unzulässig.][Verordnung § 2 Nr. 13 | Durch geeignete bauliche Maßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vor-bauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fenster-konstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzu-stellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpe-geldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innen-raumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][Verordnung § 2 Nr. 9 | Terrassen können bis zu einer Tiefe von 2,0 m, Balkone bis zu einer Tiefe von 1,5 m über die Baugrenzen hinaus zugelassen werden.][Verordnung § 2 Nr. 8 | Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu-lässig. Im Bereich des Vorhabengebiets sind Stellplätze ausschließlich in Tief-garagen zulässig. Für Tiefgaragen und deren Zufahrten kann die in den all-gemeinen Wohngebieten jeweils festgesetzte Grundfläche von 1.400 m² im westlichen allgemeinen Wohngebiet bis zu einer Grundfläche von 2.000 m² und im östlichen allgemeinen Wohngebiet bis zu einer Grundfläche von 2.300 m², im Mischgebiet die festgesetzte Grundfläche von 400 m² bis zu einer Grundfläche von 1.000 m² und im Kerngebiet die festgesetzte Grundfläche von 300 m² bis zu einer Grundfläche von 785 m² überschritten werden. In jedem Fall ist je Baugrundstück eine Grundflächenzahl von 0,9 einzuhalten.][Verordnung § 2 Nr. 17 | Für je 400 m² der zu begrünenden Grundstücksflächen, auch solcher, die durch Tiefgaragen unterbaut sind, ist mindestens ein Baum zu pflanzen. Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubbäu-me mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen; Ausnahmen können zugelassen werden. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig. Die Anpflan-zungen sind dauerhaft zu erhalten.][Verordnung § 2 Nr. 16 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwur-zelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Die Tiefga-rage muss einschließlich 0,5 m Substratauftrag vollständig unter Erdgleiche liegen. Für anzupflanzende Bäume auf der Tiefgarage muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Sub-strataufbaus mindestens 1 m betragen.][Verordnung § 2 Nr. 7 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse sind keine weiteren Geschosse zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    plangeber
    • [Name: Bezirksamt Wandsbek]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2012-03-27
    veraenderungssperre
    • false
    auslegungsStartDatum
    • 2015-06-17
    auslegungsEndDatum
    • 2015-07-17
    traegerbeteiligungsStartDatum
    • 2015-05-07
    traegerbeteiligungsEndDatum
    • 2015-06-07
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-12-08
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_147e6b56-8f57-4469-b99e-4d1193f32c31]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_04ba2210-4b06-4de3-870d-689c7408f75d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_04ba2210-4b06-4de3-870d-689c7408f75d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_04ba2210-4b06-4de3-870d-689c7408f75d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB585
    xpPlanDate
    • 1958-01-17
    name
    • TB585
    internalId
    • 279362e1-deca-4157-981a-a9d6712998d4
    technHerstellDatum
    • 2016-11-08
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-01-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c39bd034-7916-40d1-9009-ccf1dfe0e2ac]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_04db6e35-86c9-4a94-816f-4cec7912933b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_04db6e35-86c9-4a94-816f-4cec7912933b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_04db6e35-86c9-4a94-816f-4cec7912933b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB75
    xpPlanDate
    • 1957-01-29
    name
    • TB75
    internalId
    • c297e15e-1c0b-4386-9676-be116c3138d6
    technHerstellDatum
    • 2017-02-15
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-01-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f68f24a6-3061-4826-993f-fab5e275560a]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung