BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_4204263c-5291-4d4e-82e6-a41d145eeeae

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4204263c-5291-4d4e-82e6-a41d145eeeae
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    • XPLAN_BP_PLAN_4204263c-5291-4d4e-82e6-a41d145eeeae
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf2
    xpPlanDate
    • 1966-05-27
    name
    • Wilstorf2
    internalId
    • 9e9e5fdd-33ee-481b-a546-afa51e1f0c77
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilstorf 2 für das Plangebiet Winsener Straße — Rönneburger Straße — Südostgrenzen der Flurstücke 1136 und 1138, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1143, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2069 und Südgrenze des Flurstücks 1147 der Gemarkung Wilstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 705) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-05
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig. Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagenflächen dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Fahr- und Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-05-27
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1962]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1568e5a8-0cae-43ca-8283-64f28550e9a6]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_424c6d1f-bd1f-4447-b304-13bab35579de

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_424c6d1f-bd1f-4447-b304-13bab35579de
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_424c6d1f-bd1f-4447-b304-13bab35579de
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn40(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-03-21
    name
    • Langenhorn40(1Aend)
    internalId
    • cf08338e-68d6-4fdc-971c-1480e4b081b8
    beschreibung
    • siehe Langenhorn40
    technHerstellDatum
    • 2018-07-09
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Langenhorn 40 vom 14. März 2001 (HmbGVBl. S. 43) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Langenhorn 40“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2.14 | 2. In § 2 wird folgende Nummer 14 angefügt: „14. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Langenhorn 40, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.14.1 | 14.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Betriebe des Versandhandels sind jedoch zulässig, sofern diese keinen erheblichen Zu- und Abfahrtsverkehr nach sich ziehen.][§1 Nr.2.14.2 | 14.2 Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbeoder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt und kein erheblicher Zu- und Abfahrtsverkehr hiermit verbunden ist.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    plangeber
    • [Name: 432]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-03-21
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8bbd99d9-035e-40f8-9ede-e47bcaac15fd]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Langenhorn40|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_424c6d1f-bd1f-4447-b304-13bab35579de&filename=Langenhorn40(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_42547cdf-3d8b-4341-ba44-34f008bccc65

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_42547cdf-3d8b-4341-ba44-34f008bccc65
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_42547cdf-3d8b-4341-ba44-34f008bccc65
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hohenfelde1
    xpPlanDate
    • 1976-12-21
    name
    • Hohenfelde1
    internalId
    • 26d5a1d5-1045-47e2-8a3e-001c1fc22276
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hohenfelde 1 für den Geltungsbereich Sechslingspforte — Barcastraße — Buchtstraße — Schwanenwik — Mundsburger Damm — Armgartstraße — Mundsburger Kanal — Kuhmühle — IfflandstraBe — Ekhof- straße — Ackermannstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 416) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-06-13
    texte
    • [§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Die Staffelgeschosse sind mit ihrer Dachkante mindestens um zwei Drittel ihrer Geschoßhöhe zurückzusetzen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 416]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1976-12-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_005a10cc-0eaf-45f1-ad05-6a15883b461f]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4254ed8e-efc3-4db7-a736-381b9795fb51

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4254ed8e-efc3-4db7-a736-381b9795fb51
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4254ed8e-efc3-4db7-a736-381b9795fb51
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt17
    xpPlanDate
    • 1964-11-02
    name
    • Billstedt17
    internalId
    • 57af3966-e16e-4f81-aec6-da9b9083428b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 17 für das Plangebiet Kampmoortwiete — Nordgrenze des Flurstücks 613, Westgrenzen der Flurstücke 913, 911 und 619, West- und Nordgrenze des Flurstücks 577 sowie Westgrenze des Flurstücks 574 der Gemarkung Öjendorf — Kohlbargenredder— Schlangenkoppel — Öjendorfer Höhe (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-28
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Billstedt49][Verbundener Plan: Billstedt100][Verbundener Plan: Billstedt49][Verbundener Plan: Billstedt100]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garage unter Erdgleiche dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§ 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-11-02
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d70d1d7f-4e5a-4332-abad-123e05f2b8ac]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_425791f5-9bf9-47a3-90ab-96fff9b2c86d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_425791f5-9bf9-47a3-90ab-96fff9b2c86d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_425791f5-9bf9-47a3-90ab-96fff9b2c86d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D169A
    xpPlanDate
    • 1957-06-23
    name
    • D169A
    internalId
    • c09a9180-8ea3-40e9-b460-ab139e16c9e5
    beschreibung
    • Sechslingspforte - Ackermannstraße - Ekhofstraße - Ifflandstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-04-12
    texte
    • [Nr. 2.d | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sowie die Oberflächen der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.c | Die Beheizungsanlagen der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) und der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.b | Die Traufhöhe für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) soll höchstens 4,50 m betragen.][Nr. 2.a | Die im Durchführungsplan als vorhandene Baulichkeiten dargestellten Bauwerke dürfen - soweit sie nicht den im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen entsprechen - nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden. Sie sind zu beseitigen: aa) bei der Umlegung, spätestens jedoch bei Ausführung der neuen Bebauung; bb) außerhalb der Umlegung bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Fläche für besondere Zwecke (Badeanstalt) und der Straßenflächen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 416]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-06-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c82197a3-884a-4cbc-98c7-d6e8e92c75a7]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_4261834b-1150-4b26-87dc-7a0f862ca040

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_4261834b-1150-4b26-87dc-7a0f862ca040
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4261834b-1150-4b26-87dc-7a0f862ca040
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup36
    xpPlanDate
    • 1971-01-26
    name
    • Lurup36
    internalId
    • 3d44b712-0464-49b7-802d-7c23e54af302
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 36 für den Geltungsbereich Friedrichshulder Weg - Grenze der Gemarkung Lurup - Elbgaustraße - Spreestraße (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 | Im Kerngebiet sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-01-26
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9973d3c6-bbab-4c3b-b8da-90f701e9b791]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Lurup1|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 2000
    verfahrenWert
    • Parag13
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_428ff0db-dcb7-4eb8-a76b-ab1fb61be7bb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_428ff0db-dcb7-4eb8-a76b-ab1fb61be7bb
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_428ff0db-dcb7-4eb8-a76b-ab1fb61be7bb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese45
    xpPlanDate
    • 2016-07-07
    name
    • Blankenese45
    internalId
    • 6dabd449-bc3f-47e6-a84d-f6d1d9a37a00
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Blankenese 45 für den Geltungsbereich zwischen Möllers Treppe, Süllbergstreppe, Bornholdts Treppe, Blankeneser Hauptstraße, Schlagemihls Treppe und Elbstrand (Bezirk Altona, Ortsteil 223) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Süllbergsterrasse – Bornholdts Treppe – Schulten Immenbarg – Hans-Lange-Straße – Blankeneser Hauptstraße – Nord- und Westgrenze des Flurstücks 329 – Schlage¬mihls Treppe – Blankeneser Hauptstraße – Ost- und Südgrenze des Flurstücks 290, Ostgrenze des Flurstücks 1753 - Sagebiels Weg – über das Flurstück 77 (Strandweg), Ost-, Nord- und Südgrenze des Flurstücks 1555, über das Flurstück 2435, Südgrenze des Flurstücks 2435, über das Flurstück 2435, Westgrenze des Flurstücks 77 (Strandweg), über das Flur¬stück 2146 (Strandweg) – Möllers Treppe – Elbterrasse – über das Flurstück 1878, Südgrenze des Flurstücks 134, Südostgrenze des Flurstücks 1658 der Ge¬mar¬kung Blankenese - Süllbergstreppe (Bezirk Altona, Ortsteil 223).
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB als Erhaltungsbereich festgesetzten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Baugebieten errechnet sich die zulässige Grundfläche als Höchstmaß jeweils aus den durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen bis zu 20 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche zulässig.][§2 Nr.3 | Eine Erweiterung der zulässigen Grundfläche eines Gebäudes über die festgesetzten Baugrenzen hinaus bis zu 10 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine Grundfläche von 150 m² nicht überschritten wird und 3.1 durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele für den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB festgesetzten Erhaltungsbereich nicht beeinträchtigt werden und 3.2 keine nach der Baumschutzverordnung geschützten Bäume beeinträchtigt werden. Das gilt nicht für Terrassen im Sinne von Nummer 2 und für die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bezeichneten Anlagen.][§2 Nr.4 | Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche je Gebäude sind auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen. Berechnungsgrundlage ist der festgesetzte Baukörper und die Anzahl der festgesetzten Vollgeschosse einschließlich Dachgeschoss.][§2 Nr.5 | Auf den als Flächen zum Ausschluss von Stellplätzen und Nebenanlagen gekennzeichneten Flächen ist die Herstellung notwendiger Zuwegungen und Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen und Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.6 | In den Baugebieten sind für Hauptgebäude nur Sattel oder Walmdächer mit einer Neigung zwischen 20 Grad und 45 Grad zulässig. Flach geneigte Dächer und Flachdächer können nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele für den nach § 172 BauGB festgesetzten Erhaltungsbereich nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Bei der Ausbildung der Dächer darf die Höhe des Drempels, das heißt der Abstand zwischen der Oberkante des Dachgeschossfußbodens und der Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit der Unterkante der Dachhaut, 0,5 m nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | Verglaste Fassadenflächen dürfen 60 vom Hundert der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten.][§2 Nr.9 | Bei Putzbauten sind für die Fassadengestaltung helle Farbtöne zu verwenden. Bei einer Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§2 Nr.10 | Aufgeständerte Gebäude und aufgeständerte Terrassen sowie Plattformen sind unzulässig. Kellergeschosse, die zur Talseite über die Geländeoberfläche hinausragen, sind gestalterisch gegenüber den übrigen Geschossen so abzusetzen, dass das Erscheinungsbild als Sockelzone optisch wirksam wird.][§2 Nr.11 | In den privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Café-Garten“ sind nur fliegende Bauten mit einer Grundfläche von höchstens 15 m² je Grundstück zulässig.][§2 Nr.12 | Auf der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Café-Garten“ können notwendige Stellplätze der Flurstücke 2024 und 279 ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Gartengestaltung nicht beeinträchtigt wird und das durch die Gärten geprägte Straßenbild erhalten bleibt. Die Stellplätze sind mit höchstens 1,2 m hohen Hecken einzufassen; sie sind mit Naturstein, Klinker oder wassergebundener Decke herzustellen. Überdachte Stellplätze sind nicht zulässig. Auf den privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Wassergärten“ können notwendige Stellplätze des jeweiligen Wohngrundstücks ausnahmsweise zugelassen werden, wenn auf diesem Wohngrundstück ein Stellplatz nicht untergebracht werden kann, die Gartengestaltung nicht beeinträchtigt wird und das durch die Gärten geprägte Straßenbild erhalten bleibt. Offene Stellplätze sind nur in einem 6 m breiten Streifen hinter der Straßenlinie zulässig und dürfen insgesamt nicht mehr als 25 vom Hundert der Straßenfront der jeweiligen privaten Grünfläche in Anspruch nehmen. Die Stellplätze sind mit höchstens 1,2 m hohen Hecken einzufassen; sie sind mit Naturstein, Klinker oder wassergebundener Decke herzustellen. Überdachte Stellplätze sind nicht zulässig. Auf den privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Wassergärten“ dürfen höchstens 10 vom Hundert der Fläche befestigt werden.][§2 Nr.13 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind Nebenanlagen und Gehölze, die die vorhandenen Blickbeziehungen nach Süden einschränken, nicht zulässig.][§2 Nr.14 | Stützmauern sind an ihren sichtbaren Seiten mit Feldsteinen oder behauenen Findlingen herzustellen.][§2 Nr.15 | Die Errichtung von Flutschutzmauern ist nur zulässig, wenn der Flutschutz nicht am Gebäude umgesetzt werden kann. Sie sind an den sichtbaren Seiten mit Feldsteinen oder behauenen Findlingen herzustellen. Sofern Flutschutzmauern eine Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, überschreiten, ist die Flutschutzanlage in der Höhe gestaffelt anzulegen. Die entsprechenden Stufen müssen eine Mindesttiefe von 1,5 m aufweisen, die Flächen sind mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen.][§2 Nr.16 | Für an öffentliche Wege angrenzende Einfriedungen sind nur Hecken oder durchbrochene Zäune aus vorwiegend senkrechten Stäben bis zu einer Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, zulässig.][§2 Nr.17 | Öffentliche und private Fußwege und Treppen sind an ihren sichtbaren Seiten mit kleinformatigen Feldsteinen, Natursteinpflaster oder Gelbklinkern herzustellen.][§2 Nr.18 | Für die festgesetzten Baum-, Hecken- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Bei Abgang sind an gleicher Stelle gleichartige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.19 | Stellplätze sind mit Hecken oder dichtwachsenden Gehölzen einzufassen. Außenwände von Garagen sowie Stützen von Pergolen und Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.20 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.21 | Das Niederschlagwasser ist vor Ort flächenhaft über belebte Bodenzonen zu versickern.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223]
    plangeber
    • [Name: Bezirksamt Altona, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-07-07
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_25da6e8e-3d14-493a-8ca4-e21445105936]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_42bccbd1-0d0b-4037-90d2-550323553e21

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_42bccbd1-0d0b-4037-90d2-550323553e21
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt29
    xpPlanDate
    • 1967-01-10
    name
    • Eidelstedt29
    internalId
    • 63a46e87-fa7f-465d-adeb-306e8973b49a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eidelstedt 29 für den Geltungsbereich Rungwisch vom Straßenkreuz Rungwisch/Duvenacker-Niendorfer Gehege-Dörpsweg zur Westgrenze des Flurstücks 1275 sowie Niendorfer Gehege zu den Ostgrenzen der Flurstücke 1064 und 1223 und Dörpsweg zu den Südgrenzen der Flurstücke 1236 und 3429 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-08-19
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-01-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7866e416-ec21-47ee-8b07-a979ce5de448]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_42e1b0d8-1d01-4997-8502-6d0aaca36c43

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_42e1b0d8-1d01-4997-8502-6d0aaca36c43
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eilbek4-Wandsbek20
    xpPlanDate
    • 1968-03-29
    name
    • Eilbek4-Wandsbek20
    internalId
    • 39e9cd9d-d5d5-457a-80df-e6b191a79c93
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20 für das Plangebiet Börnestraße — Eilbeker Weg — West- und Nordgrenze des Flurstücks 2079 der Gemarkung Eilbek — West- und Nordgrenze der Gemarkung Wandsbek — Mühlenstraße — Brauhausstraße — Wandsbeker Chaussee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 504 und 505) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-08
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Eilbek4-Wandsbek20 1.Aenderung]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Autobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet an der Börnestraße sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Fahrrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine Autobahn mit einer Abfahrtsrampe zur Börnestraße und einer Zufahrtsrampe von der Wandsbeker Chaussee als Brückenkonstruktion mit den im Plan eingetragenen Fahrbahnoberkanten einschließlich der erforderlichen Stützen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 504, 505]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-03-29
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_206c4e11-7ecc-4d4a-b0b2-b52b0ed26f14]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_42eb4d70-f862-4c01-bf96-2dd51372b00c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_42eb4d70-f862-4c01-bf96-2dd51372b00c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_42eb4d70-f862-4c01-bf96-2dd51372b00c
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB249-1
    xpPlanDate
    • 1959-08-25
    name
    • TB249-1
    internalId
    • 253d904d-daec-4439-a0f8-9339c2c20ba3
    beschreibung
    • Verbindung Lübecker und Bremer Autobahn (Änderung)
    technHerstellDatum
    • 2016-10-10
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-08-25
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a851f99a-26aa-4548-b774-d2c59626776e]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung