BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_55214ae6-c10c-420d-9945-80a209a256d8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_55214ae6-c10c-420d-9945-80a209a256d8
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    • XPLAN_BP_PLAN_55214ae6-c10c-420d-9945-80a209a256d8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf27
    xpPlanDate
    • 1965-11-09
    name
    • Niendorf27
    internalId
    • fc296d51-aade-409e-934f-018d91955ccc
    technHerstellDatum
    • 2014-08-12
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-11-09
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_595d0805-121e-4ee0-abea-e073feb80586]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_552d407a-4f72-4a71-9385-b3a7ee83360c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_552d407a-4f72-4a71-9385-b3a7ee83360c
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    • XPLAN_BP_PLAN_552d407a-4f72-4a71-9385-b3a7ee83360c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf4-Gross-Flottbek5
    xpPlanDate
    • 1964-11-02
    name
    • Osdorf4-Gross-Flottbek5
    internalId
    • 7459f8ba-80ae-4b87-bdec-8ce3a3f9f33c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Osdorf 4/Groß Flottbek 5 für das Plangebiet Püttkuhl - Osdorfer Landstraße - Windmühlenweg - Feldweg 45 - Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks l200, Südgrenze des Flurstücks 1202, Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1203 der Gemarkung Groß Flottbek - Maulwurfstieg - West- und Südgrenze des Flurstücks 2206 der Gemarkung Osdorf (Bezirk Altona, Ortsteile 217 und 220) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-10
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | [Durch Osdorf 32 u. 39 aufgehoben:] Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist. einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Die Dächer dürfen höchstens 6 Grad geneigt sein, Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | [Durch Osdorf 32 u. 39 aufgehoben:] Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, in den Obergeschossen auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | [Durch Osdorf 32 u. 39 aufgehoben:] Die als private Grünfläche festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich.][§2 Nr.4 | [Durch Osdorf 32 u. 39 aufgehoben:] Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Plangebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§ 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3. sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 217, 220]
    plangeber
    • [Name: 217, 220]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-11-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7c6029c5-49b3-4d49-b745-64dc5fd18634]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Osdorf32|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Osdorf39|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_553abadd-b610-4755-a259-6491a7e8df6e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_553abadd-b610-4755-a259-6491a7e8df6e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_553abadd-b610-4755-a259-6491a7e8df6e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB199
    xpPlanDate
    • 1961-05-16
    name
    • TB199
    internalId
    • b4f7c354-703a-4c38-9b3b-c8d0878f5ad7
    beschreibung
    • Koolbarg
    technHerstellDatum
    • 2016-10-13
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-05-16
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1f55cc65-650c-4d83-bcde-03e6bd2a5a81]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_553eae11-b2a3-480b-89e8-306ad2128199

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_553eae11-b2a3-480b-89e8-306ad2128199
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_553eae11-b2a3-480b-89e8-306ad2128199
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sasel17-Wellingsbuettel12
    xpPlanDate
    • 1983-02-01
    name
    • Sasel17-Wellingsbuettel12
    internalId
    • 8b52b10f-b4f2-4a10-a0f3-7575c4e15b5a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Sasel 17 / Wellingsbüttel 12 für den Geltungsbereich Volksdorfer Weg — Kipps Weg — Am Pfeilshof (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 518 und 517) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-01-05
    texte
    • [§2 Nr.1 | Außer den im Plan festgesetzten Stellplätzen und Tiefgaragen sind weitere Tiefgaragen auch auf den nicht überbaubaren Teilen der Baugrundstücke zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 562 und 563 der Gemarkung Wellingsbüttel an den Volksdorfer Weg eine Zu- und Abfahrt anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | An den zum Volksdorfer Weg gerichteten Außenwänden der Wohngebäude sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen und Fenstern vorzusehen.][§2 Nr.4 | Für das Neubaugebiet ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden. Kamine sind zulässig, sofern sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.][§3 Nr.1 | Für die Bebauung des Flurstücks 3060 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sowie für Garagen und Müllsammelanlagen dürfen nur Ziegel desselben Farbtons verwendet werden. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke, Erker, Vordächer können auch andere Baustoffe verwendet werden, wenn die Verwendung von Ziegeln vorherrschend bleibt.][§3 Nr.2 | Für die Bebauung des Flurstücks 3060 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Wohngebäude entlang des Volksdorfer Wegs sind giebelständig anzuordnen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn das Gesamtbild der Anlage nicht beeinträchtigt wird. Die Dachneigung ist hierbei innerhalb zusammengehöriger Gruppen einheitlich zu gestalten und soll 45 Grad nicht unterschreiten.][§3 Nr.3 | Für die Bebauung des Flurstücks 3060 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Fassaden sind insbesondere durch Anordnung von Vor- und Rücksprüngen, Haupt- und Nebengiebeln, Balkonen, Loggien und Erkern aufzulockern.][§3 Nr.4 | Für die Bebauung des Flurstücks 3060 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die Dachdeckung sind Dachpfannen oder Dachziegel zu verwenden; innerhalb zusammengehöriger Gruppen ist ein einheitlicher Farbton zu verwenden.][§3 Nr.5 | Für die Bebauung des Flurstücks 3060 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Staffelgeschosse sind ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 517, 518]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-02-01
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a30d3dee-70c2-4129-9085-6245cd8b473b]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_556714ef-dfb8-4b84-874a-a0e5dedc6f5b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_556714ef-dfb8-4b84-874a-a0e5dedc6f5b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_556714ef-dfb8-4b84-874a-a0e5dedc6f5b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt50
    xpPlanDate
    • 1979-01-30
    name
    • Eidelstedt50
    internalId
    • 1262c716-7c9e-4ad5-87bc-2aaf7b4a6136
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eidelstedt 50 für den Geltungsbereich "Reichsbahnstraße — Ottostraße — Bollweg — Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-08-12
    texte
    • [§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1979-01-30
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_642c40d2-cda5-49e8-9bf0-8dd5f59a13ac]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_556b339b-6d75-4900-9846-b3d7d00117b7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_556b339b-6d75-4900-9846-b3d7d00117b7
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_556b339b-6d75-4900-9846-b3d7d00117b7
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB996
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    name
    • TB996
    internalId
    • cd74af4b-a4f8-489a-8c52-74615d40024c
    beschreibung
    • Stresemannstr. - Plöner Str. (Postbahnhof)
    technHerstellDatum
    • 2016-11-16
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 209]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-20
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_91795a6b-acc1-4518-8c27-d13af8ef2823]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_557e9b95-9d88-46b6-b3dd-9ee95bc138b3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_557e9b95-9d88-46b6-b3dd-9ee95bc138b3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_557e9b95-9d88-46b6-b3dd-9ee95bc138b3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel20-Sasel12
    xpPlanDate
    • 1971-02-16
    name
    • Poppenbuettel20-Sasel12
    internalId
    • f295d493-8190-4a44-bc0f-4f5fb7cdfac3
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Poppenbüttel 20/ Sasel 12 für den Geltungsbereich Saseler Damm von den Bahnanlagen bis zur Stadtbahnstraße einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkungen Poppenbüttel und Sasel — Stadtbahnstraße von den Westgrenzen der Flurstücke 756 und 797 bis zu den Ostgrenzen der Flurstücke 812 und 745 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Sasel (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 518 und 519) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-01-20
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 518, 519]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-02-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_14d6dbe2-7d60-4077-a29f-0ef02febd786]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_557f3c76-407a-403d-b4c7-9eeacecdaaeb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_557f3c76-407a-403d-b4c7-9eeacecdaaeb
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_557f3c76-407a-403d-b4c7-9eeacecdaaeb
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn3
    xpPlanDate
    • 1964-02-03
    name
    • Horn3
    internalId
    • 0c830442-e155-4515-9a68-4c7cd595dbf3
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Horn 3 für das Plangebiet Washingtonallee — Stengelestraße — Hermannstal — Vierbergen — Riedweg — Legienstraße — Helma-Steinbach-Weg — Vierbergen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 130) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-14
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet „Läden" sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen nicht durch Einfriedigungen voneinander getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Die Herrichtung wird im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen- und Einsteilplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) in den Wohngebieten, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Ihre Herrichtung kann auch von den Eigentümern vorhandener Wohngebäude gefordert werden, um die Kraftfahrzeuge der Bewohner unterzubringen. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und — mit Ausnahme der Stellfläche über den unterirdischen Bahnanlagen — als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlagen und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§ 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-02-03
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f9ff5577-6a1e-429e-a718-5567534fec93]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_55b1cddf-e60c-4a9e-a364-ce9b9499c35f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_55b1cddf-e60c-4a9e-a364-ce9b9499c35f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_55b1cddf-e60c-4a9e-a364-ce9b9499c35f
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenbek1
    xpPlanDate
    • 1964-02-03
    name
    • Langenbek1
    internalId
    • dcd908a8-9851-4a67-9b31-0c53c661e8f3
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenbek 1 für das Plangebiet Winsener Straße — Feldweg nördlich des Flurstücks 83 — Ostgrenze des Flurstücks 83, Nordgrenzen der Flurstücke 683 bis 686, Ostgrenze des Flurstücks 686 der Gemarkung Langenbek — Rönneburger Kirchweg (Bezirk Harburg, Ortsteil 707) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-13
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Die höchstzulässige Traufhöhe beträgt bei eingeschossigen Ladengebäuden 5,0 m. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet „Läden" oberhalb der Traufe unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Auf nden Flurstücken 69 und 79 der Gemarkung Langenbek können Nebenanlagen im Sinne von § 14 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) auf den Flächen zwischen der Baugrenze und der sonstigen Abgrenzungslinie zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet "Läden" sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5 qm erforderlich. Die Herrichtung wird im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt und nicht sichtbar unterzubringen.][§2 Nr.5 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, für Reihenhäuser und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Das festgestzte Leitungsrecht berechtigt die Freie und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und der Unterhaltung dürfen, vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§ 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 5 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 707]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-02-03
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0ad863ac-244f-4bec-a7a8-d4d4da2f7229]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_55b3c2b7-f35f-46fb-9691-fc3a84839dc7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_55b3c2b7-f35f-46fb-9691-fc3a84839dc7
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_55b3c2b7-f35f-46fb-9691-fc3a84839dc7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf28
    xpPlanDate
    • 2023-09-05
    name
    • Ohlsdorf28
    internalId
    • 9a2cb0a6-0990-4d6f-9520-fa4f2b08ac78
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ohlsdorf 28 für den Geltungsbereich südlich der Straße Am Hasenberge zwischen Alsterlauf und der Straße Im Grünen Grunde (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Alster – Am Hasenberge – Im Grünen Grunde – Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 1019, über das Flurstück 669 der Gemarkung Ohlsdorf.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 1. | In den allgemeinen Wohngebieten sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 2. | Im allgemeinen Wohngebiet WA 1 ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, sowie Wege und die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), bis zu einer GRZ von 0,7 zulässig.][§2 3. | Im allgemeinen Wohngebiet WA 2 ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,45 für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, sowie Wege und die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), bis zu einer GRZ von 0,95 zulässig.][§2 4. | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Treppenhäuser, Aufzugsüberfahrten und technische Aufbauten (zum Beispiel Haus- und Klimatechnik, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie, etc.) bis zu einer Höhe von 2 m allgemein zulässig. Dach- und Technikaufbauten müssen, mit Ausnahme von Fahrstuhlüberfahrten und Dachausstiegen, mindestens 3 m hinter den Gebäudekanten zurückbleiben.][§2 5. | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone bis 2 m, durch Eingangserker bis 1,25 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige ebenerdige Terrassen bis 3 m zulässig.][§2 6. | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 7. | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 8. | In den allgemeinen Wohngebieten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 9. | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete sind Schlafräume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmen sind zulässig, wenn durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt wird, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.][§2 10. | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 11. | In den allgemeinen Wohngebieten ist der Erschütterungsschutz für die mit „(B)“ gekennzeichneten Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 4 (Wohngebiete nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787)) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (Bauz. AT 8.06.17 B5) Abschnitt 6.2, nicht überschreitet. Die DIN 4150-2, Teil 2, Ausgabe 1999-06, ist zu kostenfreier Einsicht für jedermann im Staatsarchiv niedergelegt.][§2 12. | In dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich wird ein Geländeniveau von 11,45 m über Normalhöhennull (NHN) festgesetzt. Ausnahmsweise können partielle Unter- oder Überschreitungen zu gestalterischen oder funktionalen Zwecken, zum Beispiel aus Gründen der Entwässerung, zugelassen werden.][§2 13. | Für den mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Einzelbaum ist bei Abgang eine Ersatzpflanzung mit der gleichen Baumart vorzunehmen. Eine geringfügige Abweichung von dem festgesetzten Baumstandort kann zugelassen werden. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 14. | Für die festgesetzte Fläche zum Erhalt und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so durchzuführen, dass der Charakter und die Funktion des Gehölzgürtels erhalten bleibt. Die Fläche darf für das nach Nummer 6 festgesetzte Gehrecht unterbrochen werden.][§2 15. | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für Strauchpflanzungen sind mindestens dreifach verpflanzte Sträucher, Pflanzgröße mindestens 100 cm, und für Heckenpflanzungen sind mindestens zweifach verpflanzte Heckenpflanzen mit Ballen, Pflanzgröße mindestens 100 cm, mit mindestens vier Pflanzen je Heckenmeter zu verwenden.][§2 16. | Im allgemeinen Wohngebiet WA 1 sind mindestens 21 Bäume und im allgemeinen Wohngebiet WA 2 sind mindestens 4 Bäume anzupflanzen.][§2 17. | In den allgemeinen Wohngebieten sind Hecken zur Einfassung der Erdgeschossgärten und ebenerdiger Dauerstandplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden anzupflanzen.][§2 18. | In den allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 2 sind jeweils mindestens 60 vom Hundert der Dachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen.][§2 19. | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Gehölzanpflanzungen vorgenommen werden, muss der durchwurzelbare Substrataufbau für Hecken und Sträucher mindestens 60 cm und für Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m2 je Baum mindestens 100 cm betragen.][§2 20. | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie Terrassen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 21. | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grund- und Stauwasserspiegels führen, sind unzulässig. Sofern Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) in den Grund- oder Stauwasserspiegel eingreifen, ist deren Entwässerung nur in einem geschlossenen Leitungssystem zulässig.][§2 22. | Innerhalb des Vorhabengebiets sind an vorhandenen Bäumen an geeigneten Stellen zwei Nistkästen für Nischenbrüter und zwei Nistkästen für Halbhöhlenbrüter sowie drei Fledermauskästen anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2023-09-05
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8eba5aad-ccf7-492e-bab9-76eeddb25f7d]
    versionBauNVOText
    • Bekanntmachung vom 21.11.2017
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung