[§2 Nr.20.3 | Für die Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt:
Die mit „EG" bezeichneten Flächen sind als extensives Grünland mit zweimaliger Mahd zu entwickeln. Der erste Schnitt ist nicht vor Juli vorzunehmen. Das Mähgut ist abzufahren.]