[§2 Nr.13 | Die mit „FG" bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als Feuchtgehölz mit Lichtungen und offenen Randbereichen zu erhalten und zu entwickeln. Eine standortgerechte Gehölzentwicklung ist zu fördern, Teilflächen sind durch Mahd und Entkusseln zu offenen Biotopen zu entwickeln. Die Böschung der Tarpenbek ist in diesem Bereich abzuflachen und naturnah herzurichten; an tief liegenden Stellen sind zwei Überflutungsmulden herzustellen.]