[§2 Nr.17 | Die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit der Bezeichnung „(x)“ ist als strukturreicher Laubwaldbestand mit Totholzanteilen zur erhalten und zu entwickeln. Die mit „(y)“ bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als naturnahe Gehölzstruktur anzulegen und zu entwickeln.][§2 Nr.21 | Den Planstraßen 1 und 2 werden die mit „(x)“ und „(y)“ bezeichneten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft für Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet. Allen Baugrundstücken mit Ausnahme von denen im festgesetzten städtebaulichen Erhaltungsbereich nach § 172 des Baugesetzbuchs werden Teile des Flurstücks 1027 der Gemarkung Klein Borstel nordwestlich der Belegenheit Wellingsbütteler Landstraße 73 (außerhalb des Plangebiets) in einer Größe von 0,65 ha für Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet.]