• XPLAN_BP_SCHUTZPFLEGEENTWICKLUNGSFLAECHE_554dd91e-f9fe-4796-85d4-4479866589d5

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuengamme8
    xpPlanDate
    • 2009-07-17
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7ae81ba2-9d93-427b-ba40-e701d98a747b]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_52246250-078c-4525-9ebc-e4af6b1d0233]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.16.2 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „O" bezeichneten Flächen sind mit Obstbaumhochstämmen zu bepflanzen. Vorhandene Obstbäume sind zu erhalten. Je 100 m² ist ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen und fachgerecht zu pflegen. Die Fläche ist standortgerecht als Wiese zu begrünen und höchstens zweimal, mindestens einmal jährlich nach dem 1. Juli zu mähen; das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen. Ein Pflegeumbruch ist unzulässig. Die Fläche darf nicht gedüngt werden. Für die zu erhaltenden oder anzupflanzenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.]
    flaechenschluss
    • Yes
    massnahme
    • [Maßnahmenkürzel: O|Maßnahme: Obstwiese]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    ziel
    • 4000
    zielWert
    • SchutzPflegeEntwicklung