[§ 2 Nr. 27 | Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent¬wick¬lung von Boden, Natur und Landschaft sind als naturnahe Gehölzbestände zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Abgängige Nadelbäume sind durch Laubgehölze zu ersetzen. Der Gehölzbestand auf der mit „(M1)“ bezeichneten Fläche ist durch 5 Laubbäume zu ergänzen. Der Gehölzbestand auf der mit „(M2)“ bezeichneten Fläche ist durch 3 Laubbäume und im Übrigen um Sträucher zu ergänzen, so dass je 1 m² Fläche ein Gehölz zu pflanzen ist.]