[§2 Nr.11.1 | Die Flächen sind als Laubwald zu erhalten und extensiv zu pflegen. Bäume und Sträucher sind bei Abgang durch einheimische standortgerechte Arten zu ersetzen. Lücken im Bestand sind zu schließen.][§2 Nr.11.2 | Die Flächen werden den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen des reinen Wohngebiets und dem Sondergebiet für Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet.]