[§2 Nr.7.1 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften:
Die mit "(Z1)" bezeichnete Fläche ist naturnah als Wiesenfläche und die mit "(Z2)" bezeichnete Fläche als Wald zu entwickeln.]