[§2 Nr.25 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist innerhalb der öffentlichen Parkanlage ein naturnaher Wald als Eichen-Hainbuchenwald mit Kiefern herzustellen.][§2 Nr.27 | Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen in der Planzeichnung sowie in Nummer 26 werden gesammelt den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Eingriffsflächen zugeordnet; davon 14 v.H. den neuen Straßenverkehrsflächen.]