[§2 Nr.7 | Die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als trockene Hochstaudenflur anzulegen. Parallel zum Sportplatz ist ein 3 m breiter Pflanzstreifen mit Wildsträuchern anzulegen. Die Fläche ist in einem Zeitraum von 5 Jahren zwei- bis dreimal jährlich zu mähen und das Mähdgut abzufahren.]