[§2 Nr.26.2 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften:
Auf den mit „U2" bezeichneten Flächen sind die vorhandenen Ufergehölze durch gruppenweise Anpflanzungen mit Weiden und Erlen zu ergänzen. Sie sind mit Pflanzabständen von 1,5 m zu setzen. Die Grabenböschungen sind im Rahmen der Gewässerpflege einmal im Jahr zu mähen; Mähgut ist von der Fläche zu entfernen.]
flaechenschluss
Yes
massnahme
[Maßnahmentext: Anpflanzung mit Weiden und Erlen|Maßnahmenkürzel: U2|Maßnahme: Sonstiges]