[§2 Nr.16 | Auf der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft ist entlang der Westgrenze ein Knick herzustellen
und zu unterhalten. Die übrige Fläche ist mit drei
Obstbäumen zu bepflanzen und als Wiese zu unterhalten.
Die Wiese ist einmal im Jahr in der Zeit von Mitte August
bis Ende Oktober zu mähen, wobei das Mähgut abzuräumen
ist. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist
unzulässig.][§2 Nr.17 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem allgemeinen
Wohngebiet, der Fläche für den Gemeinbedarf, der privaten
Grünfläche und der Planstraße folgende Flächen zugeordnet:
Die innerhalb des Plangebietes festgesetzte Fläche
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft, sowie außerhalb
des Plangebietes das Flurstück 111 der Gemarkung Hummelsbüttel
anteilig zu 70 vom Hundert der Fläche und ein
fünf Meter breiter Geländestreifen am Westrand der im
Naturschutzgebiet befindlichen Flurstücke 4967, 101, 102,
103, 104 und 5019.]