[§2 Nr.10.1 | Auf den mit „(A)" und „(C)" bezeichneten Flächen sind eine extensiv genutzte Wiesenfläche zu erhalten sowie Gehölzgruppen anzulegen und zu erhalten. Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Oberflächenwasser mit standorttypischer Vegetation sollen angelegt und erhalten werden.]