[§2 Nr.16 | Die mit U bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als naturnaher Gewässerbegleitstreifen mit standorttypischen Gehölzpflanzungen und Initialanpflanzungen von Uferstauden zu entwickeln und zu erhalten. Die vorhandene Grabenböschung ist mit wechselnden Böschungsneigungen abzuflachen.]