[§2 Nr.8.2 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt:
Die mit „GB"bezeichnete Fläche ist als strukturreicher lichter Gehölzbestand mit breiten Saumzonen zu erhalten und zu entwickeln. Dabei sollen neben Gebüschen und waldartigen Bereichen auch magere Gras- und Krautfluren entstehen.]