[§2 Nr. 7.5 | In den mit „KA“ bezeichneten Flächen sind Knicks (Wallhecken) anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Der Knickwall ist 3 m breit und 1 m hoch aufzusetzen und mit knicktypischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Es ist eine dreireihige Pflanzung im Pflanzabstand von 1 m vorzusehen. Beidseitig des Knickwalls sind 1,5 m breite Saumstreifen anzulegen. Die Knicks sind alle 8 bis 12 Jahre unter Erhalt von Überhältern fachgerecht auf den Stock zu setzen. Die Saumstreifen sind nach Herstellung mit einer zertifizierten Regio-Saatgutmischung der natürlichen Eigenentwicklung mit einer Pflegemahd alle 3 bis 5 Jahre ab 1. August zu überlassen. Das Mähgut ist zu entfernen.]