[§2 Nr.11 | Die festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind als naturnahe Gehölzflächen (artenreiches gestuftes Gehölz) zu entwickeln und zu erhalten.][§2 Nr.15 | Für den Ausgleich werden die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit dem Entwicklungsziel „Artenreiches, gestuftes Gehölz" den reinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern „(1)" bis „(9)" zu 74 vom Hundert und den öffentlichen Straßenverkehrsflächen (Planstraße A, Wohnweg 1 bis 3) zu 26 vom Hundert zugeordnet.]