[§2 Nr.12 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den mit „(Z)“ bezeichneten Bauflächen eine Teilfläche des Flurstücks 2868 der Gemarkung Sülldorf sowie der Gemarkung Rissen zugeordnet.]
flaechenschluss
Ja
massnahme
[Maßnahme: Sonstiges][Maßnahmentext: Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft]
[§2 Nr.14.4 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt:
Die mit „W “ bezeichneten Flächen sind als Gehölzflächen mit einheimischen standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten.]
[§2 Nr.13.3 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt:
Die mit „U" bezeichnete Fläche ist als naturnaher Gewässerlauf mit einem abgeflachten Uferbereich und einem Erlensaum zu entwickeln. Die Böschungsneigung sollte dabei maximal 1: 4 betragen. Zudem ist die Anlage von Flachwasserbereichen anzustreben, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen. Die Gewässerrandstreifen sind in einer Breite von 5 m auszubilden.]
[§2 Nr.17.1 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt:
Der mit „U" bezeichnete Uferstreifen ist naturnah zu entwickeln. Zulässig sind einheimische, standortgerechte Stauden, Sträucher und Gehölze sowie extensive Grünlandnutzung beziehungsweise Mähwiese.]
[§2 Nr.17.1 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt:
Der mit „U“ bezeichnete Uferstreifen ist naturnah zu entwickeln. Zulässig sind einheimische, standortgerechte Stauden, Sträucher und Gehölze sowie extensive Grünlandnutzung beziehungsweise Mähwiese.]