[Nr. 2.8 | Der Durchführungsplan weist Arkaden auf öffentlichem Grund bzw. Auskragungen in den öffentlichen Grund aus. Die bauliche Gestaltung dieser Anlagen, insbesondere auch die lichte Höhe, werden entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen im Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Eine Unterkellerung ist nicht zulässig.]