[Nr. 2.9 | Der Durchführungsplan weist Arkaden auf öffentlichem Grund und Auskragungen in den öffentlichen Grund aus. Die bauliche Gestaltung dieser Anlagen, insbesondere auch die lichte Höhe, wird entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen im Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Eine Unterkellerung ist nicht zulässig.]