[§2 Nr. 4 | Innerhalb der Fläche für Sportanlagen darf die für bauliche Anlagen festgesetzte Grundfläche von 4.000 m2 durch Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO sowie Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten ein Maß von insgesamt 5.000 m2 nicht überschreiten.][§2 Nr. 8 | Auf den Flächen für Sportanlagen, den Flächen für den Gemeinbedarf und in dem Gewerbegebiet sind die Dachflächen von Gebäuden mit einer Neigung von bis zu 20 Grad herzustellen und mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen, flächendeckend intensiv und mit standortgerechten Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen dienen oder für die Belichtung, die Be- und Entlüftung, die Brandschutzeinrichtungen oder die Aufnahme von technischen Anlagen, mit Ausnahme von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie, vorgesehen sind. Der zu begrünende Dachflächenanteil muss mindestens 50 v.H. betragen. Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie sind auf den begrünten Dachflächen ausschließlich in aufgeständerter Form auszuführen und so anzuordnen, dass eine dauerhafte Begrünung sowie deren Pflege sichergestellt werden kann.][§2 Nr. 9 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf, den Flächen für Sportanlagen und im Gewerbegebiet sind fensterlose Gebäudefassaden und Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 4 m beträgt, mit Vegetationsrankgerüsten auszustatten und zu begrünen. Je Meter Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Pro Pflanze sind eine offene Pflanzscheibe von mindestens. 0,5 m², eine Pflanzgrube mit mindestens 0,5 m Tiefe und ein durchwurzelbares Bodenvolumen von mindestens 1 m³ zu berücksichtigen. Die festgesetzten Fassadenbegrünungen sind dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr. 13 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sowie Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr. 22 | Die Flutlicht-Leuchten für die Sportstätten sind zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit maximal 4000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 °C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig. Die Lichtquellen sind bis maximal 22:00 Uhr zu betreiben. Übrige Außenleuchten sind zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur, maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 °C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grün-flächen ist unzulässig.][§2 Nr. 23 | Innerhalb der Fläche für Sportanlagen, den Flächen für den Gemeinbedarf und des Gewerbegebietes ist das anfallende Niederschlagswasser auf den jeweiligen Grundstücken offen zurückzuhalten und zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Die für die offene Versickerung vorgesehenen Flächen sind als Vegetationsflächen anzulegen und standortgerecht zu bepflanzen. Die Bepflanzung ist zu erhalten. Sofern eine oberflächennahe Rückhaltung und Versickerung nicht möglich ist, kann die Rückhaltung und Versickerung auch durch unterirdische Anlagen (z.B. Mulden-Rigolen-Systeme, Rigolen, Zisternen) erfolgen. Für die an der Notkestraße belegenen Flächen für den Gemeinbedarf und das Gewerbegebiet kann aus-nahmsweise eine Einleitung des Niederschlagswassers in das Siel in der Notkestraße zugelassen werden, sollte im Einzelfall keine Versickerung möglich sein.][§2 Nr. 24 | Innerhalb der Fläche für Sportanlagen, der Flächen für den Gemeinbedarf und des Gewerbegebietes sind Geh- und Fahrwege, oberirdische Stellplätze, Terrassen sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen mit hellen Belägen zu versehen und in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustel-len.][§2 Nr. 26 | Zur Vermeidung oder Verringerung von Schäden durch Starkregen ist innerhalb der Flächen für Sportanlagen die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses in dem mit „(D)“ bezeichneten Bereich mit einer Höhe von mindestens 40,5 m über Normalhöhennull (üNHN) und in dem mit „(E)“ bezeichneten Bereich die Geländeoberfläche mit einer Höhe von maximal 40,0 m üNHN herzustellen.]
[§2 Nr.13 | Vor Baubeginn der Sportanlagen und des Bauspielplatzes
sind auf den öffentlichen Grünflächen drei Fledermaus-
Ganzjahres-Flachkästen an den verbleibenden Gebäuden
sowie drei Fledermaus-Rundkästen, fünf Nistkästen für
Halbhöhlenbrüter und zwölf Nistkästen für Höhlenbrüter
mit einem Fluglochdurchmesser von 32 mm an Bäumen
in fachlich geeigneter Weise anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.]
[§2 Nr. 37. | Mindestens 10 v. H. der festgesetzten Gesamtfläche für Sport- und Spielanlagen sind als Vegetationsflächen mit hainartigen Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern anzulegen.]
flaechenschluss
Ja
zweckbestimmungKomplex
[Allgemein: 3000|Aufschrift: SPORT- UND SPIELANLAGEN (FHH)]
zweckbestimmungKomplexWert
[Allgemein: Spiel- und Sportanlage|Aufschrift: SPORT- UND SPIELANLAGEN (FHH)]
[§2 Nr.1.1 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Es sind nur ein Vereinshaus, ein Sporthotel, Sporthallen, Spielfelder und eine Tiefgarage zulässig.][§2 Nr.1.3 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Entlang der Barsbütteler Straße und der Ortsumgehung Barsbüttel ist für die Aufenthaltsräume des Sporthotels ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außenwänden, Außentüren, Fenstern und Dächern zu schaffen.][§2 Nr.1.4 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
[§2 Nr.1.1 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Es sind nur ein Vereinshaus, ein Sporthotel, Sporthallen, Spielfelder und eine Tiefgarage zulässig.][§2 Nr.1.3 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Entlang der Barsbütteler Straße und der Ortsumgehung Barsbüttel ist für die Aufenthaltsräume des Sporthotels ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außenwänden, Außentüren, Fenstern und Dächern zu schaffen.][§2 Nr.1.4 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
[§ 2 Nr. 1 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Tennisanlage sind nur solche baulichen Anlagen zulässig, die den sportlichen Zwecken einer Tennisanlage dienen; Traglufthallen beziehungsweise Kaltlufthallen sind unzulässig. Neben den in Satz 1 genannten Anlagen ist innerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen ein Vereinshaus mit Räumen für Gymnastik sowie einer Vereinsgaststätte zulässig; die maximale Grundfläche für das Vereinshaus beträgt 550 m².][§ 2 Nr. 6 | Das auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Tennisanlage anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte im Einzelfall eine Versickerung nachweislich nicht möglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in ein Siel zugelassen werden. Vor Einleitung in ein Siel ist das nicht versickerbare Niederschlagswasser über Retentionsgründächer oder naturnah zu gestaltende Rinnen, Mulden, Gräben oder Regenrückhaltungsbecken zurückzuhalten.][§ 2 Nr. 9 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Tennisanlage sind Geh- und Fahrwege, ebenerdige PKW- und Fahrradstellplatzflächen, Terrassen, Tennisplätze sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§ 2 Nr. 11 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Tennisanlage sowie auf den öffentlichen Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Schwanenwesen Winterquartier und Bolzplatz sind Außenleuchten zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur und maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig.]
flaechenschluss
Ja
zweckbestimmungKomplex
[Allgemein: 3000|Detail: Tennisanlage]
zweckbestimmungKomplexWert
[Allgemein: Spiel- und Sportanlage|Detail: Tennisanlage]
[§2 Nr.20 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen können außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
- Zufahrten und Stellplätze,
- Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), und
- bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche
zugelassen werden.]
[§2 Nr.1.1 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Es sind nur ein Vereinshaus, ein Sporthotel, Sporthallen, Spielfelder und eine Tiefgarage zulässig.][§2 Nr.1.3 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Entlang der Barsbütteler Straße und der Ortsumgehung Barsbüttel ist für die Aufenthaltsräume des Sporthotels ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außenwänden, Außentüren, Fenstern und Dächern zu schaffen.][§2 Nr.1.4 | Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]