Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen
sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden
und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende
Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens
20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.
Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche
von mindestens 12 m² anzulegen und zu
begrünen. Für Strauchpflanzungen sind mindestens dreifach
verpflanzte Sträucher, Pflanzgröße mindestens
100 cm, und für Heckenpflanzungen mindestens zweifach
verpflanzte Heckenpflanzen mit Ballen, Pflanzgröße mindestens
100 cm, mit mindestens vier Pflanzen je Heckenmeter
zu verwenden.