• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_011ee98c-00c8-40c2-b702-3cbf50e19f88

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_011ee98c-00c8-40c2-b702-3cbf50e19f88
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf1
    xpPlanDate
    • 1963-07-01
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden 5,0 m, zweigeschossigen Läden 7,5 m, eingeschossigen Gewerbegebäuden 5,0 m, zweigeschossigen Gewerbegebäuden 7,5 m. Werbeanlagen sind im reinen Wohngebiet allgemein, in anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung