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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst1
    xpPlanDate
    • 2018-07-03
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Im Falle einer Neubebauung oder wesentlichen Änderung sind in den im mit „WA 2“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet gelegenen, denkmalgeschützten Gebäuden die Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zum Winterhuder Weg oder zur Schenkendorfstraße orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung