Im mit „WA 2“ bezeichneten Gebiet sind die Dachflächen als Flachdächer oder als flach geneigte Dächer bis höchstens 20 Grad Dachneigung zu errichten und mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Ausgenommen sind genehmigungsfreie Nebengebäude sowie Flächen für Dachterrassen, für Belichtung oder für die Aufnahme technischer Anlagen bis maximal 30 v. H. bezogen auf die Gebäudegrundfläche.