In den Baugebieten sind die bis zu 20 Grad geneigten
Dachflächen der ein- bis fünfgeschossigen Gebäude
und Gebäudeteile mit einer mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substratschicht zu versehen und
extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in
den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen, der
Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von
technischen Anlagen dienen.