Die auf den Flurstücken 696, 9, 330 und 183 sowie 1739, 310, 408 und 71 der Gemarkung Fuhlsbüttel festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnisse, für den Anschluß der auf den Flurstücken 9, 330, 183 und 145 sowie 310, 408, 71 und 291 der Gemarkung Fuhlsbüttel ausgewiesenen Stellflächen an den Erdkampsweg Zufahrten anzulegen und zu unterhalten.