Im Plangebiet sind an den nach Osten oder Westen ausgerichteten
Außenwänden der Gebäude drei Nistkästen für
Halbhöhlenbrüter sowie drei Flachkästen als Quartiere für
Fledermäuse in die Fassade zu integrieren oder anzubringen.
An den nach Norden gerichteten Wänden sind zwei
Koloniekästen für Sperlinge an geeigneten Stellen anzubringen.
Zusätzlich sind drei Nistkästen für Dohlen fachgerecht
an Bäumen anzubringen. Alle Nist- und Fledermauskästen
sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.