Entlang der Holsteiner Chaussee und der Pinneberger Chaussee sowie entlang der Bahnanlagen sind die Aufenthaltsräume lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.