Das festgesetzte Gehrecht auf den Flurstücken 2354 und 2356 der Gemarkung Eppendorf umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.