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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe27
    xpPlanDate
    • 2006-02-21
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • In den Industriegebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Alternativ ist eine Eingrünung mit dicht wachsenden Sträuchern und großkronigen Bäumen in Außenwandnähe zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung