In den Industriegebieten sind Außenwände von Gebäuden,
deren Fensterabstand mehr als 5m beträgt, sowie
fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu
begrünen; je 2m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu
verwenden. Alternativ ist eine Eingrünung mit dicht
wachsenden Sträuchern und großkronigen Bäumen in
Außenwandnähe zulässig.