Im allgemeinen Wohngebiet ist der Erschütterungsschutz
der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen
so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150
(Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf
Menschen in Gebäuden) Tabelle 1, Zeile 4 (Bezugsquelle:
Beuth-Verlag GmbH, Berlin; Auslegestelle: Technische
Universität Hamburg) eingehalten werden.