Gebäude mit zentraler Warmwasserversorgung sind durch Anlagen erneuerbarer Energien, z. B. thermische Solaranlagen, geothermische Anlagen, Biogasanlagen und Wärmepumpen, zu versorgen, die mindestens 30 v. H. des zu erwartenden Jahres-Warmwasserbedarfs decken. Elektrische Wärmepumpen sind nur zulässig, wenn sie mit regenerativem Strom betrieben werden. Dezentrale Warmwasseranlagen sind nur dort zulässig, wo der tägliche Warmwasserbedarf bei 60 Grad C weniger als 1 l/m2 Nutzfläche beträgt. Für die Beheizung und die Bereitstellung des übrigen Warmwasserbedarfs ist die Neubebauung an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen.