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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt3
    xpPlanDate
    • 1962-06-22
    schluessel
    • Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.1
    text
    • 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung