Der zentralen Fußgänger- und Radverkehrsachse zugewandte Mauern oder Außenwände, die fensterlos sind oder einen Fensterabstand von mehr als 5 m aufweisen, sind mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Ausnahmen können zugelassen werden. In den allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten sind der zentralen Fußgänger- und Radverkehrsachse zugewandte Freiflächen gärtnerisch anzulegen. In den Gewerbegebieten sind der Fuß- und Radwegeachse zugewandte Freiflächen durch Hecken oder begrünte Mauern von der Fuß- und Radwegeachse abzugrenzen, wenn die Freiflächen nicht gärtnerisch gestaltet sind.