• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_0718e2e1-cdf5-4a26-a149-a396f435517c

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity10
    xpPlanDate
    • 2021-02-09
    text
    • Die nicht überbauten Grundstücksflächen der Kerngebiete „MK 9“ bis „MK 11“, mit Ausnahme der Flächen mit festgesetzten Gehrechten, sind mit einem Anteil von mindestens 40 v. H. zu begrünen. Je 300 m² ist mindestens ein großkroniger Baum oder je 150 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung