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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder29-Allermoehe29-Neuallermoehe1
    xpPlanDate
    • 2019-01-30
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • In den allgemeinen Wohngebieten „WA1“, „WA2“, „WA3“ und „WA4“ sind Überschreitungen der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone, Erker und Zugangstreppen bis zu einer Tiefe von 1,5 m zulässig. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen mit ihren Überdachungen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung