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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude42-Barmbek-Nord42-Alsterdorf42
    xpPlanDate
    • 2015-07-06
    schluessel
    • §2 Nr.27
    text
    • Für festgesetzte Baum-, Strauch-, und Heckenpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm und kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen aufweisen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen. Für Strauchpflanzungen sind je 2 m² eine Pflanze, davon 10 v. H. Heister mit einer Mindesthöhe von 175 cm, und 90 v. H. zweimal verpflanzte Sträucher zu pflanzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung