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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamm-Mitte3
    xpPlanDate
    • 1966-10-24
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Im Gewerbegebiet sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig. Im Gewerbegebiet kann von der Zahl der Vollgeschosse im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen nicht überschritten werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung