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    xpVersion
    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen66
    xpPlanDate
    • 2019-08-09
    schluessel
    • §2 Nr.35
    text
    • Die Flächen mit Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind zu begrünen. Notwendige Zufahrten und Zugänge sind zulässig. Fahrradstellplätze und Standplätze für Abfallbehälter können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie jeweils die Gestaltung des Vorgartens und das städtebauliche Ortsbild im Sinne des Erhaltungsbereiches nicht beeinträchtigen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung