Für die Schaffung von Ersatzlebensräumen für die nach § 7
Absatz 2 Nummer 14 BNatSchG streng geschützte Reptilienart
Zauneidechse werden den mit „Z“ bezeichneten
Flächen
der Fläche für oberirdische Bahnanlagen 5 620 m²
der mit „M3“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft sowie 1 080 m² des außerhalb des Plangebiets
liegenden Flurstücks 2315 der Gemarkung Billwerder
als Ausgleichsfläche zugeordnet.