Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind die zur Alsenstraße und zur Stresemannstraße gerichteten Außenwände von Gebäuden mit Ziegeln zu verblenden. Für die nicht zu den Straßen gewandten Außenwände sowie fiir Außenwände auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen sind Ziegel oder heller Putz zu verwenden.